Bochum/Herne. „Bandidos“ sollen in Herne Rocker aus einer anderen Stadt überfallen haben – mit Folgen. Nun kam heraus: Hernes „Bandidos“-Chef war mit dabei.

Im Prozess um einen folgenschweren „Kutten-Überfall“ auf drei Motorradrocker am Kulturzentrum hat der Bandidos-Präsident aus Herne am Montag unterstrichen, dass er nicht bereit sei, die juristische Klärung zu fördern. „Ich werde weiter schweigen, und das bleibt auch so“, stellte der 35-Jährige klar.

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Nach Angaben eines Mitangeklagten war der Präsident aber definitiv am Tatort. „Wir haben vorher im Café noch zusammen ein Eis gegessen“, sagte ein Mitangeklagter (32) aus Herne im „Kutten-Prozess“. Anders als „sein“ Präsident stand der Bandidos-Rocker den Richtern der 10. Strafkammer am vierten Prozesstag Rede und Antwort – und geriet dabei auch ein wenig in Erklärungsnot.

Denn auf einem Foto soll der Herner als „Mann mit schwarzer Hose und weißen Schuhen“ nahe dem bewusstlos am Boden liegenden Motorradrocker des Clubs „The Living Dead MC Nomads“ zu erkennen sein.

Angeklagter: „Dem habe ich eine verpasst“

Doch der Angeklagte will sich damals an der Holsterhauser Straße ausschließlich mit einem der anderen überfallenen Motorradfahrer (heute 50) körperlich angelegt haben: „Dem habe ich eine verpasst.“ Als es im nächsten Augenblick darum gegangen sei, dem Motorradrocker die Kutte abzunehmen, habe der 50-Jährige aber plötzlich auf „Herzprobleme“ verwiesen. „Da haben wir sofort aufgehört und ihn hochgezogen“, beteuerte der Bandidos-Rocker.

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Die Kutte soll der 50-Jährige dann angeblich selbst abgelegt und übergeben haben. Es bleibt dabei: Keiner der angeklagten Bandidos will ein so dramatisch mit dem Kopf auf dem Boden aufgeschlagenes, 55-jähriges Opfer attackiert haben; der Mann hat sich schwerste Schädel-Hirnverletzungen zugezogen, bleibt wohl ein Pflegefall. „Als ich mich umgedreht habe, lag der schon am Boden“, sagte der 32-jährige Angeklagte. Wer von seinen Kollegen vorher auf den Rocker losgegangen ist, könne er „wirklich nicht sagen“.

Richterin Susanne Schön-Winkler ermahnte die Angeklagten. Es sei am Ende möglicherweise gar nicht notwendig, konkrete Aktionen zuzuordnen. Egal ob mehr von dem Schwerstverletzten entfernt oder weniger: „Juristisch ist es auch möglich, dass durch Zurechnung gleichwohl alle dafür geradezustehen haben“, hieß es.

Machtdemonstration war wohl Hintergrund des Angriffs

Weil der Bandidos-Präsident noch wegen einer anderen Bluttat angeklagt ist, planen die Bochumer Richter nun, am 29. Oktober das Verfahren gegen die vier Mitangeklagten abzutrennen und am 30. Oktober die ersten Urteile zu verkünden. Gegen den Präsidenten soll dann alleine weiterverhandelt werden. Bei dem Angriff vom 11. August 2018 waren drei Motorradrocker am Kulturzentrum von Bandidos auf offener Straße attackiert worden.

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Hintergrund war offenbar eine Art Machtdemonstration, weil die Bandidos die fremden Motorradrocker durch das Abnehmen der Westen (Kutten) demütigen wollten.