Herne. Der Voodoo-Prozess um Zwangsprostitution in Herner Rotlicht-Clubs geht auf die Zielgerade. Was der Staatsanwalt gefordert hat.
Nach mehr als 21-monatiger Verhandlungsdauer ist der „Voodoo-Prozess“ um Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung von nigerianischen Prostituierten in zwei Herner Rotlicht-Clubs am Freitag auf die Zielgerade eingebogen. Staatsanwalt Klaus-Peter Kollmann beantragte am Bochumer Landgericht für die drei Hauptangeklagten empfindliche Haftstrafen.
Kopf des Schleusernetzwerks agierte von der Kastanienallee aus
Der 34-jährige Kopf des Schleusernetzwerkes, der mit zahlreichen Prostituierten bis zu seiner Festnahme im Juni 2017 eine Wohnung an der Kastanienallee bewohnt hatte, soll zu neun Jahren Haft verurteilt werden. Seine mitangeklagte Frau (35) zu sechs Jahren und neun Monaten Haft und sein ebenfalls mitangeklagter Bruder (28) zu drei Jahren und neun Monaten Haft.
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Für den Staatsanwalt haben sich nahezu alle Anschuldigungen, die in dem seit Dezember 2017 laufenden Prozess erhoben und bislang an 82 Verhandlungstagen geprüft worden sind, nachweisen lassen. In seinem Plädoyer zeichnete Staatsanwaltschaft Kollmann noch einmal detailliert sowohl die kriminellen Machenschaften der Gruppe um den Angeklagten und seine Ehefrau („Madame“), als auch die beschwerlichen Schleusungen der anfangs noch hoffnungsfrohen Frauen aus ärmlichsten Verhältnissen nach.
Nigerianische Frauen aus Gewinnstreben angelockt
Aus „rücksichtslosem Gewinnstreben“ seien in Serie überwiegend noch minderjährige Frauen in Nigeria mit falschen Job-Versprechungen angelockt, dann durch einen Voodoo-Fluch belegt und später nach der Einschleusung hier im Ruhrgebiet auf den Strich geschickt und ausgebeutet worden. Vor allem auch in zwei Rotlicht-Clubs in Herne.
Die lebensgefährlichen Fluchtbedingungen für die jungen Frauen, insbesondere die Überfahrt auf hoffnungslos überfüllten Schlauchbooten, nannte der Ankläger ein „Glücksspiel auf Leben und Tod“. Fast immer hätten die Frauen auch erst in Deutschland erfahren, dass sie die 25.000 Euro Schleuserkosten durch Prostitution abarbeiten mussten. Durch den in Nigeria abgelegten Voodoo-Schwur hätten sich die Frauen ausgeliefert und verängstigt gefühlt, so dass sie schließlich keinen anderen Ausweg gesehen hätten, als sich zu prostituieren.
Urteil soll nächsten Freitag fallen
Ungewollte Schwangerschaften habe der Angeklagte nicht nur einmal durch die Gabe von Schwangerschafts-Abbruch-Pillen beendet. „Sie waren zwar nicht der brutale Zuhälter, aber sie haben die jungen Frauen wie Leibeigene behandelt, sie regelrecht ausgepresst“, sagte der Ankläger an die Adresse des Hauptangeklagten. In der kommenden Woche sollen die Verteidiger der Angeklagten ihre Schlussvorträge halten. Voraussichtlicher Urteilstermin ist der 27. September.