Herne. Vor Gericht ging es am Donnerstag um die fristlose Kündigung einer Mitarbeiterin der Sparkasse Herne. Sie soll 115.000 Euro gestohlen haben.
Im Rechtsstreit um die Kündigung einer Mitarbeiterin der Sparkasse Herne hat das Landesarbeitsgericht Hamm sein Urteil vertagt.
Die Kassiererin aus Herne, der wegen des ungeklärten Verbleibs von 115 000 Euro 2016 von der Sparkasse gekündigt wurde, habe einen umfänglichen Schriftsatz vorgelegt, den die Richter zunächst prüfen wollen, sagte ein Sprecher des Landesarbeitsgerichts am Donnerstag. Eine Entscheidung soll dann am 24. Oktober verkündet werden.
Hernerin bekam zwischenzeitlich Recht
In dem bemerkenswerten Fall geht es um einen Geldkoffer der Bundesbank. In diesem sollten nach Ansicht der Sparkasse seinerzeit eigentlich 115.000 Euro gewesen sein.
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Die Kassiererin gab allerdings an, in dem verplombten Koffer lediglich Waschpulver und Babynahrung vorgefunden zu haben. Sie bestritt, das Geld genommen zu haben. Die Sparkasse glaubte ihr nicht und setzte sie vor die Tür. Die Mitarbeiterin klagte dagegen und bekam zwischenzeitlich sogar Recht.
Im Frühjahr kippte das Bundesarbeitsgericht diese Entscheidung jedoch wieder und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung zurück an das Landesarbeitsgericht. In einem Strafprozess wurde die Kassiererin bereits wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)