Herne. Das extreme Wetter kann für alte und pflegebedürftige Menschen zur Gefahr werden. So achten Krankenhäuser in Herne deshalb auf ihre Patienten.
Temperaturen zwischen 30 und 40 Grad und das an eine ganze Woche lang – das Wetter in diesen Tagen bringt die Menschen nicht nur ordentlich ins Schwitzen, sondern kann richtig gefährlich sein.
„Bei Temperaturen von über 30 Grad beobachten wir in der Regel einen Anstieg von Patienten mit hitzebedingten Krankheitsbildern von etwa zehn Prozent“, sagt Professor Klaus Kisters, Chefarzt der Klinik für Innere Medizin des St. Anna Hospitals in Wanne. Zu diesen Krankheiten gehören vor allem Flüssigkeitsmangel, aber auch Bluthochdruck oder Herzrhythmusstörungen. Besonders ältere Menschen sind davon betroffen.
Altersmediziner rät: Wasserreiches Obst und Gemüse essen
In den Krankenhäusern der St. Elisabeth-Gruppe achten die Ärzte in diesen Tagen deshalb darauf, dass besonders die älteren Patienten genug trinken. „Gerade bei älteren Menschen lässt häufig das Durstempfinden nach. Bei über 30 Grad sollten sie aber etwa drei Liter pro Tag trinken, sofern keine Begleiterkrankung dagegen spricht“, sagt Professor Rainer Wirth, Direktor der Klinik Altersmedizin und Frührehabilitation des Marien Hospitals Herne. Er rät zum Beispiel auch wasserreiche Lebensmittel, wie frisches Obst und Gemüse zu sich zu nehmen, um den Tagesbedarf zu decken.
Waschwasser für ältere Patienten wird kühler gehalten
Auch in den Krankenhäusern der Ev. Krankenhausgesellschaft in Herne wird in diesen Tagen ein besonderes Augenmerk auf die Auswirkungen der Hitze gelegt: „Im Rahmen der Körperpflege beispielsweise wird darauf geachtet, dass das Waschwasser kühler gehalten wird“, sagt Pflegedirektorin Beate Schlüter. Auch Waschungen mit kühlendem Pfefferminzöl sind möglich. Damit es in den Zimmern möglichst angenehm ist, wird früh morgens für Durchzug auf den Fluren und in den Zimmern gesorgt. Auf Ventilatoren allerdings wird bewusst verzichtet: „da sie aufgrund der Aufwirbelung von Staubpartikeln nicht den strengen hygienischen Bestimmungen entsprechen, die im EvK gelten“, so Schlüter.