Herne. . Der evangelische Kirchenkreis Herne wird bei seiner Synode am Samstag über gleichgeschlechtliche Trauungen sprechen und abstimmen. Darum geht es.
Die Kreissynode des Herner Kirchenkreises wird am Samstag darüber diskutieren, ob sich gleichgeschlechtliche Paare künftig auch kirchlich trauen lassen können. Bisher konnten sich schwule und lesbische Paare in öffentlichen Gottesdiensten nur segnen lassen.
Die Herner Kreissynode
Die Kreissynode ist das höchste Beschluss fassende Organ des Kirchenkreises. Sie entscheidet über alle Angelegenheiten des derzeit elf Kirchengemeinden.
Mitglieder der Kreissynode sind alle Pfarrstelleninhaber. Dazu kommt aus jeder Kirchengemeinde pro Pfarrstelle ein Mitglied des Presbyteriums. Zusätzlich beruft der Kreissynodalvorstand für verschiedene Arbeitsfelder sogenannte „Fachvertreter“.
Derzeit umfasst die Synode des Kirchenkreises Herne 77 stimmberechtigte Synodale, sprich: Mitglieder. Die Kreissynode wird geleitet vom Superintendenten Reiner Rimkus. Dieser wurde erstmals 2004 gewählt und 2012 für weitere acht Jahre vom Kirchenkreis im Amt bestätigt.
Die westfälische Landeskirche befürworte eine entsprechende Reform des Kirchenrechts und bitte nun die Kreissynoden um Stellungnahmen, sagt Arnd Röbbelen, Sprecher des Kirchenkreises und Pfarrer, zur WAZ. Bisher seien Trauungen bzw. Segnungen von schwulen und lesbischen Paaren in Herne kein großes Thema gewesen. Er sei für eine entsprechende Reform des Kirchenrechts und gehe davon aus, dass auch die Kreissynode der Landeskirche in dieser Frage folgen werde.
Zulassung von Kindern zum Abendmahl
In den meisten evangelischen Landeskirchen in Deutschland sind bereits gleichgeschlechtliche Trauungen möglich. Neben Westfalen sehen aktuell nur Mitteldeutschland, Sachsen, Bayern, Anhalt und Braunschweig ausschließlich öffentliche Segnungen vor. In Württemberg und Schaumburg-Lippe sind derzeit sogar nur nichtöffentliche Segnungen der Partnerschaft möglich.
Die 77 stimmberechtigten Herner Synodalen befassen sich am Samstag auch mit der Frage, ob zukünftig alle Getauften - also auch Kinder - zum Abendmahl zugelassen werden. Auch hier strebt die Landeskirche eine Reform an, über die die Kreissynoden ebenfalls zunächst abstimmen müssen.
Ein weiteres wichtiges Thema wird der Haushalt des Kirchenkreises sein. Die öffentlich tagende Kreissynode beginnt um 9 Uhr mit einem Gottesdienst in der Dreifaltigkeitskirche am Regenkamp 78 in Herne-Süd. Die anschließenden Beratungen finden im Lutherhaus an der Lutherstraße 1 statt.