herne. . Spaziergänger trauten den Augen nicht: Jäger führten an einem Samstag im Volkspark Sodingen eine Treibjagd durch. Die Stadt weist Kritik zurück.

Herner Jäger haben an einem Samstagnachmittag im sehr gut besuchten Sodinger Volkspark eine Treibjagd auf Füchse durchgeführt. Einige Bürger, die sich in dem Naherholungsgebiet mit der Jagdgesellschaft konfrontiert sahen, beschwerten sich im Nachgang bei der Stadt über die Aktion und insbesondere über das Fehlen von Warnschildern. Die Antwort der Verwaltung: alles rechtens.

In seinem Brief an Oberbürgermeister Frank Dudda und Bezirksbürgermeister Mathias Grunert schildert der Bürger die Situation an jenem Samstag Ende Februar: Er habe mit Hund wie üblich über die Bromberger Straße auf Fußgängerwegen den Wald betreten, berichtet er. Dort habe er bis zu zehn Personen bemerkt, die mit farbigen Westen, Gewehren und Trillerpfeifen durch den Wald schritten.

Bürger beklagt das Fehlen von Warnschildern

Als er die große Wiese habe betreten wollen, so der Bürger, sei er in barschem Ton von einem Jäger darauf hingewiesen worden, dass dies verboten sei, da es zu gefährlich sei. Erst auf Nachfrage sei ihm mitgeteilt worden, dass an jenem Tag einen Fuchsjagd stattfinde. Außerdem sei ihm gesagt worden, dass ja ein Schild aufgestellt worden sei.

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Das sei aber nicht der Fall gewesen, kritisiert der Hundebesitzer. Auf keinem der von ihm kontrollierten Fußwege habe er ein Warnschild gesehen. Für den Bürger ein Unding, denn: An diesem sonnigen Nachmittag seien viele Spaziergänger, teils mit Hunden und/oder Kindern im Volkspark unterwegs gewesen.

Er könne sich nicht vorstellen, dass in dem eng umfassten Gebiet Menschen nicht durch Querschläger gefährdet worden seien. Und: Etliche Bürger hätten fassungslos im Bereich des Parkplatzes gestanden und überlegt, ob sie die Polizei informieren sollen.

Sprecherin verteidigt das Vorgehen im Volkspark

Wurde hier der Sicherheitsaspekt nicht oder zu wenig berücksichtigt? Diese Meinung des Hundebesitzers und weiterer Bürger weist die Stadt bzw. die bei Stadtgrün angesiedelte Untere Jagdbehörde in ihrem Antwortschreiben zurück. In verpachteten Jagdgebieten bestehe keine Genehmigungspflicht. Ort und Zeitpunkt der Jagden sollten aber vorab bei der örtlichen Polizeibehörde angemeldet werden, heißt es. Eine Pflicht zur Aufstellung von Warnschildern bestehe nicht.

Barbara Merten (li.) - hier bei einer Jagdhundeausbildung der Kreisjägerschaft in der Nähe des Herner Tierheims - erklärt, dass die Jäger im Volkspark Sodingen nach Recht und Gesetz gehandelt hätten.
Barbara Merten (li.) - hier bei einer Jagdhundeausbildung der Kreisjägerschaft in der Nähe des Herner Tierheims - erklärt, dass die Jäger im Volkspark Sodingen nach Recht und Gesetz gehandelt hätten. © Michael Korte

Das sei eine „Goodwill-Maßnahme“, die in der Regel auch von Jägern durchgeführt werde, sagt Barbara Merten, Sprecherin der Kreisjägerschaft in Herne, zur WAZ. Und an jenem Samstag im Volkspark? „Dazu kann ich nichts sagen. Ich war nicht dabei.“ Grundsätzlich sei dort aber alles nach Recht und Gesetz gelaufen.

Das bestreitet Sodingens Bezirksbürgermeister gar nicht, teilt aber die Bedenken der Bürger. In einem derart dicht besiedelten Gebiet an einem Samstagnachmittag eine Treibjagd durchzuführen und dann offenbar auch noch ohne Warnschilder, halte er für nicht akzeptabel, so Mathias Grunert.