Es gibt kaum Auflagen bei Jagden in gut besuchten Naherholungsgebieten? Das kann nicht sein, meint WAZ-Redakteur Lars-Oliver Christoph.

Aus rechtlicher Sicht ist die Treibjagd im Volkspark Sodingen offenbar nicht zu beanstanden. Ist das Thema damit vom Tisch? Nein, denn: Den Bürgern und dem Bezirksbürgermeister ist auf ganzer Linie beizupflichten.

Stichwort Warnschild: Bürgern werden bei auch noch so kleinen Angelegenheiten von Stadt und Staat durch Vorschriften, Verordnungen und Gesetze enge Grenzen gesetzt. Bei Zuwiderhandlungen gibt es häufig Buß- oder Verwarnungsgelder. Und in einem dicht besiedelten und von vielen Bürgern genutzten Naherholungsgebiet gibt es nicht einmal die Auflage, dass hier zwingend ein Warnschild aufgestellt werden muss? Das ist nicht nachvollziehbar - erst recht nicht für einen sonnigen Samstagnachmittag, an dem reger Betrieb herrscht.

Gesetz hin oder her: Stadt und Jäger sollten dringend nacharbeiten und feste Vereinbarungen über Warnschilder und Jagdzeiten in gut besuchten Naherholungsgebieten anstreben.