Herne. . Mehr private Unterstützer als angenommen unterstützen die Aktion „Straßenbaubeiträge abschaffen“. Endspurt bei der Bürgerinitiative bis Ende März.
Noch bis Ende März können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger an der Volksinitiative „Straßenbaubeiträge abschaffen“ beteiligen. Denn schon ab Anfang April will der Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW die ersten gesammelten Unterschriftenlisten in einigen Städten und Gemeinden überreichen. Dann müssen die Kommunen überprüfen, wer von den Unterzeichnern tatsächlich wahlberechtigt ist.
Mit Übergabe der Listen wird erstmals ersichtlich sein, wie viele Menschen sich insgesamt aus den jeweiligen Städten und Gemeinden an der Initiative beteiligt haben. Die Initiative stieß NRW-weit auf große Resonanz mit derzeit knapp 377.000 Unterschriften bei gerade einmal 66.000 benötigten.
Siedlergemeinschaft sammelt 500 Unterschriften
Während anderorts öffentlich für die Sammelaktion geworben und sie oftmals durch Vereine und den ein oder anderen Lokalpolitiker angeschoben wurde, war vielen Bürgern in Herne bislang nicht klar, wie und wo sie sich an der Aktion beteiligen können. Das zeigten einige Leserreaktionen auf unseren letzten Beitrag zum Thema. So waren die beiden offiziellen, zentralen Sammelstellen, die kaum mehr als 100 Stimmen sammelten, vielen Menschen nicht bekannt.
Die Resonanz bei den privaten Sammlern, die eigenständig ihre Unterschriften eingeschickt haben, scheint hingegen größer gewesen zu sein. So wie bei der Siedlergemeinschaft Holsterhausen, die nach eigenen Angaben allein 500 Unterschriften gesammelt hat. Auch die Siedlergemeinschaft Stettiner Weg schickte 60 Unterschriften zum Steuerzahlerbund nach Düsseldorf.
Bislang konnte der Steuerzahlerbund kein umfassendes Bild davon zeichnen, wie groß die Beteiligung in den einzelnen Kommunen tatsächlich war. Das ändert sich nun mit der Übergabe der finalen Listen ab April.
Kein Online-Verfahren möglich
Daneben kritisierten andere Leser das Sammeln der Unterschriften als zu umständlich und zeigten Unverständnis, warum keine Stimmen im Internet in Form einer Online-Petition abgegeben werden konnten. Hier verweist der BdSt auf die Landesverfassung, die bei Volksinitiativen die Original-Unterschrift verlangt. Ein Online-Verfahren ist in NRW derzeit nämlich (noch) nicht möglich.
Auch wenn das Ziel der Bürgerinitiative bereits erreicht ist, können Unterstützer noch bis zum 31. März Unterschriftenlisten auf www.steuerzahler-nrw.de herunterladen. Diese müssen dann postalisch an den BdSt geschickt werden. Auf der Webseite finden sich auch alle weiteren Infos rund um die Volksinitiative, deren rechtliche Grundlagen und das weitere Vorgehen.