Herne. . 71 Prozent weniger neue Klagen verzeichnet das Verwaltungsgericht. Entscheidungen zu Dieselfahrverboten sind neuer ein Aufgabenbereich.

Etwas entspannen können die 71 Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, das auch für Herne zuständig ist: Die Anzahl der Asylverfahren, die in den vergangenen Jahren immer mehr zugenommen hatte, ist im abgelaufenen Jahr deutlich zurückgegangen. Landeten 2017 noch 11.122 neu eingehende Klagen in den Händen der Justiz, waren es 2018 nur 3152 Klageschriften. Ein Rückgang um 71 Prozentpunkte. Entsprechend schmolz der Berg aller Neueingänge, der abgebaut werden musste: von 16.847 (2017) auf 9325 Fälle (2018).

Im Gericht ist man stolz darauf, dass sich die Zahl der erledigten Fälle mit 10.846 Verfahren wieder im fünfstelligen Bereich befindet und damit die Zahl der eingegangenen Fälle übertroffen worden ist. „Eine leichte Verbesserung des ohnehin schon sehr guten Ergebnisses von 2017“, wie Gerichtspräsident Bernhard Fessler betont.

Fünf Richter für Asylverfahren

Mittlerweile habe sich die angespannte Lage, die durch die Flüchtlingswellen in 2016 und 2017 entstanden ist, beruhigt. Fünf Richterkollegen aus Strafgerichten (3), Arbeitsgerichten (2) und Finanzgericht (1) waren eigens für Asylverfahren abgeordnet. Auch in Dublin-Verfahren, in denen es um die Zuständigkeit von Staaten für Asylanträge geht, ist der Rückgang erheblich: Meistens geht es in den Verfahren um Italien als Erstaufnahmeland. Die Zahl der Klageeingänge ist von 1100 auf 300 zurückgegangen. In Spitzenzeiten gingen jeweils 1500 neue Klagen von afghanischen, syrischen oder irakischen Flüchtlingen ein.

Kaum Verfahren mit Nordafrikanern

Verfahren, die nordafrikanische Länder betreffen, so Fessler, spielten statistisch keine Rolle mehr. Sieht man vom Fall des Sami A. ab, dem vermeintlich ehemaligen Leibwächter von Osama bin Laden. Etwa 400 Hass-Mails und über 20 Anzeigen hatte das Gericht nach seiner damaligen Entscheidung erhalten, dass Sami A. nicht von Bochum nach Tunesien zurückgeführt werden dürfe.

In einigen Rechtsbereichen haben die Vorsitzenden der Kammern eine Zunahme an Verfahren festgestellt. „Die Sachverhaltsaufklärung“, weiß Bernhard Fessler, „ist mitunter sehr umfangreich, vor allem im Bereich Polizei- und Ordnungsrecht.“ Zusätzlich erhöhten neue Gesetze und Einflüsse des Europarechts den Arbeitsaufwand. Fessler nannte als Beispiel die Entscheidungen des Gerichts zu Dieselfahrverboten in Gelsenkirchen und Essen. 5522 Verfahren konnten erledigt werden. Eine Zahl, die Fessler zufriedenstellt.

Klagen zu polizeilicher Sicherstellung von Bargeld

Vermehrt muss sich das Verwaltungsgericht auf Klagen einstellen, in denen es um die polizeiliche Sicherstellung von Bargeld geht und die Kläger ihr Geld zurückfordern. In einem Fall geht es um 170.000 Euro, die Zollbeamte bei einem Mann sicherstellten, der von den Niederlanden nach Deutschland eingereist war. Der Kläger hat seinen Wohnsitz in Polen.

Das Gericht muss Zeugen aus Polen, Belgien und den Niederlanden vernehmen.

Demnächst muss sich das Gericht auch mit der Klage eines Mannes befassen, bei dem 700.000 Euro beschlagnahmt worden sind. Der Mann, der in Kroatien lebt, will die Summe aus dem Bananenhandel erwirtschaftet haben.