Herne. . Zwei Drogenabhängige sind zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden, die sie aber zum großen Teil in einer Therapieanstalt verbüßen können.

Die Täter waren voll mit Drogen - die Opfer am Ende auch: Nach einem seltsamen Raubüberfall in einer Wohnung am Hölkeskampring hat das Bochumer Landgericht zwei 25 und 29 Jahre alte Männer zu vier beziehungsweise siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt.

„Zeigt mal, was ihr in den Taschen habt!“ Mit dieser Aufforderung nahm für zwei Nachtschwärmer aus Herne am Abend des 15. Juli 2017 das Schicksal seinen Lauf. Die Angeklagten waren dem Herner Duo gegen 23 Uhr an der Bahnhofstraße unweit von der Kanalbrücke begegnet. Nur kurz nach der Aufforderung durch den älteren Angeklagten war auch schon ein Messer aufgeblitzt und eine Pistole im Hosenbund vorgezeigt worden. Nachdem das Filzen der Hosentaschen die Täter nicht zufrieden stellen konnte, hieß es danach an die Adresse eines der Nachtschwärmer: „Los. Wir gehen jetzt alle zu Dir.“

Unfassbare Szenen in der Wohnung

In der Wohnung am Hölkeskampring angekommen, müssen sich dann kurz danach unfassbare Szenen abgespielt haben. Nachdem sich zuerst die beiden Angeklagten Ecstasy-Pillen eingeschmissen und Amphetamine durch die Nase gezogen hatten, mussten der Wohnungsinhaber und sein Kumpel danach ebenfalls ihre Nasen hinhalten. Beide Opfer wurden nämlich quasi gezwungen, Drogen durch Papierröhrchen in die Nase zu schniefen. Kurz danach prügelten dann zwei berauschte Angeklagte auf zwei ebenso berauschte Opfer ein. Der 25-jährigen Angeklagte wurde sogar kurzzeitig ohnmächtig. Zum Schluss waren die Angeklagten mit 95 Euro Bargeld, einem Notebook, zwei Smartphones und einem Tablet-Computer aus der Wohnung geflohen. Und die beiden mit Kratz- und Schürfwunden übersäten Opfer hatten die Polizei alarmiert.

Im Prozess waren beide Angeklagte weitestgehend geständig. Weil das Duo seit vielen Jahren drogenabhängig ist, ordnete die 11. Strafkammer zusätzlich zu den Gefängnisstrafen an, dass beide Männer einen Großteil ihrer Haftstrafe in einer geschlossene Therapieanstalt verbüßen können. Die Strafe gegen den älteren Angeklagten fiel höher aus, weil eine Vorverurteilung von vier Jahren Haft mit einbezogen werden musste.