Herne. . Die Stadt will sich durch eine neue Satzung das Vorkaufsrecht für 38 Problemhäuser in Herne sichern. Bei der Anwendung gibt es jedoch Grenzen.

Mit verwahrlosten Wohnhäusern hat die Stadt seit Jahren Probleme, auch wenn das Ausmaß wesentlicher geringer ist als in Kommunen wie Duisburg und Gelsenkirchen. Die Herner Verwaltung hat nun eine aktuelle Liste mit 38 Immobilien bzw. bebauten Grundstücken (siehe Text unten) veröffentlicht, bei denen aus ihrer Sicht der größte Handlungsbedarf zur „Beseitigung städtebaulicher Missstände“ besteht. Der Rat soll am 30. Oktober eine Vorkaufsrechtsatzung beschließen, der den Erwerb dieser Problemhäuser erleichtern soll.

Bis Ende 2022 kann die Stadt insgesamt 2,5 Millionen Euro an Fördermitteln beim Land für den Kauf dieser Häuser abrufen. Karlheinz Friedrichs warnte am Dienstagabend im Planungsausschuss jedoch vor zu hohen Erwartungen an die nach dem Bremerhavener Vorbild gestaltete Satzung. Das sei „nur ein Instrument von vielen“, um die Situation zu verbessern, sagte der Planungsdezernent.

Eigentümer kann vom Verkauf Abstand nehmen

Die Zurückhaltung ist angebracht, denn: Nur wenn der Eigentümer eines Problemhauses einen Verkauf anzeigt, kann die Stadt tätig werden und als Käufer in den Vertrag einsteigen. Ist der Preis erhöht, kann die Stadt den Verkehrswert geltend machen. Das führt aber nicht zwangsläufig zum Erfolg, sprich: zum Kauf, denn: Wenn die Abweichung mehr als 20 Prozent beträgt, darf der Eigentümer vom Verkauf an die Stadt zurücktreten. Doch auch das wäre schon positiv, so Karlheinz Friedrichs, weil damit der existierenden Spekulation mit Problemhäusern ein Riegel vorgeschoben würde.

Die Zahl der erfassten Immobilien sei über die Jahre „relativ konstant“ geblieben. Gründe für die Verwahrlosung könnten u.a. sein: ungeklärte Eigentumsverhältnisse, fehlende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie seit Inkrafttreten der Freizügigkeit für EU-Bürger im Jahr 2014 die Überbelegung von in Zwangsversteigerungen erworbenen Häusern. Bei Zwangsversteigerungen dürfe die Stadt selbst aber nicht aktiv werden, betonte Friedrichs.

Der Planungsausschuss stellte sich geschlossen hinter die neue Satzung. Ingo Heidinger (Piraten-Alternative Liste) vermisste auf der Liste allerdings die Immobilie Hedwigstraße 12 in Wanne.

>> INFO: Die Liste der Stadt

Die neue Vorkaufsrechtssatzung der Stadt für verwahrloste Immobilien soll diese 38 bebauten Grundstücke umfassen:

Bezirk Herne-Mitte (12): Bertastraße 10, Cranger Straße 45, 72, 72 a-b, sowie 74, 74 a-b, 74 c-e, 74 f-g, 82, Grenzweg 9, Hermann-Löns-Straße 61, Kirchhofstraße 1-3, Riemker Straße 40, Shamrockstraße 121, Viktor-Reuter-Straße 43 und Vinckestraße 17.

Bezirk Sodingen (4): Castroper Straße 282, Gneisenaustraße 3, Knappschaftsstraße 2 und Von-Bodelschwingh-Straße 1 a.

Bezirk Wanne (11): Claudiusstraße 78, 80 und 106, Emscherstraße 145, Gelsenkircher Straße 106, Hauptstraße 293, 322, 340 und 398, Haydnstraße 18 und Mozartstraße 5.

Bezirk Eickel (11): Bielefelder Straße 81, Dürerstraße 3 und 5, Hauptstraße 179, Kurhausstraße 104 und 114, Plutostraße 7, Westfalenstraße 25 sowie Wiescherstraße 5, 17 und 19.