Herne. . Mülheims OB soll sein dienstliches Budget durch teure Essen überzogen haben. In Herne gebe es strenge Regeln für OB-Ausgaben, so die Stadt.
Ein Skandal erschüttert Mülheim: In der Stadt an der Ruhr sieht sich Oberbürgermeister Ulrich Scholten (SPD) Rücktrittsforderungen ausgesetzt, weil er mit seiner dienstlichen Kreditkarte sein Budget auch durch teure Essen mit ausgiebigem Alkoholgenuss überzogen haben soll. Und welche Regelungen gibt es in Herne? Andere als in Mülheim, ergab eine Anfrage an die Stadtverwaltung. Und: Die Herner Praxis habe sich bewährt, heißt es.
Die Grundlage ist zunächst mal die gleiche wie in Mülheim: Nach Paragraph 15 der NRW-Gemeindehaushaltsverordnung (GHV) stünden dem Oberbürgermeister „Verfügungsmittel für dienstliche Zwecke“ zu, berichtet Stadtsprecher Christoph Hüsken. In Herne seien diese mit 15 000 Euro angesetzt. In Mülheim liegen sie aktuell bei 10 000 Euro. Laut der GHV könnten für den OB in Herne rein rechnerisch sogar Verfügungsmittel bis zu einer Summe von 280 000 Euro angesetzt werden.
„Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln werden in Herne nicht vorhersehbare, meist einmalige und geringfügige Aufwendungen bestritten“, so Hüsken. Dabei handele es sich beispielsweise um Spenden für Hinterbliebene, so genannte Weihnachtsspenden an Wohltätigkeitsorganisationen, Zuschüsse für Handwerksburschen auf Gesellenwanderung und Ausgaben für spezielle Präsente. Desweiteren würden kleinere Bewirtungen für Besprechungen und Veranstaltungen der städtischen Stabsstellen finanziert. „Aus städtischen Mitteln werden demnach ausschließlich Bewirtungen beglichen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den Dienstgeschäften des OB stehen“, so Hüsken.
12 800 Euro schlagen im Jahr 2017 zu Buche
2016 fielen Ausgaben von insgesamt 7300 Euro an, 2017 waren es 12 800 Euro. Im Vorjahr hätten zahlreiche chinesische Delegationen Herne besucht, begründet der Stadtsprecher den starken Anstieg. In diesem Jahr stünden bis August 2018 insgesamt 4600 Euro zu Buche. Und: Eine dienstliche Kreditkarte allein für den Oberbürgermeister gebe es in Herne nicht.
Für alle Ausgaben erfolge - wie bei allen Haushaltsmitteln - eine Dokumentierung; die vorzulegenden Belege müssten auch Hinweise auf Anlass und Teilnehmer enthalten. Geprüft würden diese durch den Fachbereich Rat und Bezirksvertretungen sowie den Fachbereich Rechnungsprüfung.
Ausgaben müssen belegt werden
Stichwort Unternehmenskultur: Von der Stadt finanzierte Ausflüge des OB-Stabs - in Mülheim ging es 2017 in den Duisburger Zoo - gebe es in Herne nicht. Solche Unternehmungen müssten von den Teilnehmenden selbst bezahlt werden und seien in der Freizeit durchzuführen. 2017 sei dies geschehen bei einer von Mitarbeitern erstmals durchgeführten Veranstaltung namens „FEIERabend“.
„Die Praxis und das engmaschige Kontrollsystem in Herne haben sich bislang bewährt“, erklärt Hüsken. Ereignisse wie die Debatte in Mülheim gäben der Stadt aber auch immer Anlass, „die eigenen Sinne für die Sensibilität des Themas zu schärfen.“ Reformbedarf sehe die Stadt aktuell nicht.