Herne. . Die Ermittlungen zu Untreue-Vorwürfen gegen Ex-Mitglieder des Kuratoriums der früheren Stiftung Katholisches Krankenhaus sind ausgeweitet worden.
Die Bochumer Staatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität hat die Ermittlungen zu den Untreue-Vorwürfen gegen ehemalige Mitglieder des Kuratoriums der früheren Stiftung Katholisches Krankenhaus Marienhospital ausgeweitet.
Die Stiftung war Mitinhaberin des Marienhospitals und ist mittlerweile aufgelöst, Nachfolgerin ist die Elisabeth-Stiftung. Die wiederum hatte im Dezember 2016 eine Zivilklage gegen acht Kuratoriumsvertreter erhoben und soll den ihr entstandenen Schaden auf rund 4,5 Millionen Euro beziffert haben. Wie Volker Talarowski, Sprecher des Bochumer Landgerichts, berichtete, hat die Staatsanwaltschaft jetzt alle Akten aus dem Zivilverfahren eingefordert, in dem bislang beide Seiten – also Kläger und Beklagte – „Schriftsätze ausgetauscht haben“, so der Gerichtssprecher.
Räume wurden im Januar durchsucht
Man rechne damit, dass die Akten rund drei Monate bei der Staatsanwaltschaft bleiben. Erst danach sei es möglich, einen Verhandlungstermin im Zivilverfahren anzusetzen. Dessen weiterer Fortgang sei aber auch abhängig von den Ergebnissen der Staatsanwaltschaft.
Die wiederum hatte aufgrund von Strafanzeigen im Januar Wohnungen und Büros ehemaliger Kuratoriumsmitglieder durchsuchen und Unterlagen beschlagnahmen lassen. Derweil hat der Ex-Chef des Marienhospitals, Jürgen Hellmann, rechtliche Mittel gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts aus dem Monat April eingelegt. Die Justizbehörde hatte geurteilt, dass die Elisabeth-Stiftung Hellmann ein monatliches Altersruhegeld von 1200,26 Euro zu zahlen habe. Die Forderung des einstigen Geschäftsführers lag bei 12 800 Euro.
Altersruhegeld gibt’s zusätzlich zur Pension
Das Gericht hatte in seiner Entscheidung einen Anstellungsvertrag aus dem Jahr 2003 zugrundegelegt, Hellmann soll sich auf später geschlossene Vereinbarungen berufen haben. Das Altersruhegeld wird zusätzlich zur Pension gezahlt.
Im Juni 2016 hat er sich bereits mit der Stiftung auf eine einmalige Abfindung von 1,1 Millionen Euro geeinigt. Im Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht hat Hellmann nun eine so genannte Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht.