Herne. . Der Herner FDP fordert, dass Bürger Termine bei städtischen Behörden online buchen können. Das könne die Wartezeit verkürzen.

Die FDP in Herne fordert, dass Bürger ihre Termine bei städtischen Behörden zukünftig online reservieren können. Einen entsprechenden Antrag hat die Ratsgruppe für die heutige Sitzung des Rates gestellt.

„Wir leben in einer zunehmend digitalisierten Welt“, berichtet FDP-Ratsherr Thomas Bloch. Es sei mittlerweile eine Selbstverständlichkeit, Arzttermine oder die Reservierung im Kino bequem von zu Hause oder unterwegs mit dem Handy zu vereinbaren. „Doch bei Behörden in Herne heißt es heute immer noch: Nummer ziehen und warten.“ Das gelte selbst dann, wenn man nur einen neuen Personalausweis abholen wolle. Bei etwas Pech könne dies durchaus schon mal bis zu eine Stunde dauern. „Das muss im 21. Jahrhundert doch nicht mehr sein“, so Bloch.

Thomas Bloch
Thomas Bloch

Die Liberalen verweisen zudem darauf, dass Online-Terminvereinbarungen in anderen Städten - wie beispielsweise Gelsenkirchen - schon lange gang und gäbe seien. Eine solche Praxis böte nicht nur Bürgern, sondern auch Verwaltungsmitarbeitern Vorteile.

Bei einer Online-Vereinbarung wäre es für Bürger möglich, den Termin optimal in den Tagesablauf einzuplanen, so die FDP weiter. So sei der Behördengang mit weniger Aufwand und Stress verbunden. Und die Stadtmitarbeiter wüssten, wer wann mit welchem Anliegen komme. So könnte der Arbeitstag effizienter geplant werden.

Die Liberalen sehen noch einen weiteren Vorteil: Bei einer Bestätigung des Termins könnte den Bürgern mitgeteilt werden, welche Dokumente sie für ihr Anliegen mitbringen müssten.

Fazit von Thomas Bloch zum FDP-Antrag: „Wir sind der Meinung, dass eine Kommune im 21. Jahrhundert so etwas leisten sollte.“

Die Ratssitzung beginnt am Dienstag um 16 Uhr im Rathaus Herne (großer Sitzungssaal). Auf der Tagesordnung stehen neben der FDP-Anfrage unter anderem eine Resolution gegen die Suez-Erweiterung, die Haushaltssatzung 2018 sowie eine Anfragen der Fraktion Piraten-AL zum Aufgabenbereich des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD).