Herne. . Der Verkaufpreis für das geschützte Wildtier sei bei „Ebay Kleinanzeigen“ 200 Euro gewesen. Die Stadt Herne hat ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Bei „Ebay Kleinanzeigen“ kann man Diverses verkaufen, von Autos über Kosmetik bis hin zu Antiquitäten. Vor wenigen Tagen hat ein Herner versucht, auf dem Online-Portal einen Igel für 200 Euro zu verkaufen - ein klarer Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz. Das besagt, dass niemand Wildtiere zu Hause halten darf.
„Und schon mal gar nicht verkaufen darf“, ergänzt die Herner BUND-Vorsitzende Hiltrud Buddemeier. Sie hatte die WAZ auf den Fall aufmerksam gemacht. Der Fachbereich Stadtgrün hatte die Angelegenheit übernommen und nach dreitägiger Suche den Täter gefunden. Die Stadt habe am vergangenen Donnerstag ein Bußgeldverfahren eingeleitet, so Stadtsprecher Christoph Hüsken.
Igel wurde über den Winter aufgepäppelt
Begonnen habe das ganze Abenteuer für das kleine Tier im vergangenen Herbst, berichten Buddemeier und Hüsken. Ein Herner Einwohner habe einen Igel mit nach Hause genommen und über den Winter aufgepäppelt. Am dritten Januarwochenende habe er mehrere Anzeigen bei „Ebay Kleinanzeigen“ unter verschiedenen Namen erstellt. Einige davon habe Ebay gelöscht, so Hüsken. Auf die restlichen hätten mehrere Bürger und Tierschutzorganisationen Hinweise unter anderem an den BUND gegeben. „Ich habe mich total aufgeregt, alle Kollegen waren darüber entsetzt“, erinnert sich Buddemeier.
Von einem ähnlichen Fall habe die Polizei in Bochum, die auch für Herne zuständig ist, bis jetzt nicht gehört, so Sprecher Volker Schütte. „Das ist jedenfalls ungewöhnlich“, so Schütte. Aufgrund der Ordnungswidrigkeit habe der Herner Fachbereich Stadtgrün den Fall übernommen, ergänzt der Polizeisprecher.
Vor Ort hätten die Stadt-Mitarbeiter festgestellt, dass das Tier nicht mehr in der Wohnung des Anbieters gewesen sei, so Hüsken und Buddemeier. Die Nachbarn hätten Tierschutzorganisationen informiert, die mehrmals bei dem Herner angerufen hätten. „In Panikreaktion“ habe der Mann den Igel im Landschaftsschutzgebiet in Holthausen ausgesetzt, erzählt Buddemeier.
Falsche Tierliebe
„Wir mutmaßen keine kriminellen Absichten, sondern Unwissenheit“, sagt Hüsken im Gespräch mit der WAZ-Redaktion. „Der Herner hat glaubhaft die Situation geschildert“, so Hüsken. Bei einem derartigen Gesetzesverstoß drohe zurzeit ein Ordnungsgeld von 100 Euro, ergänzt er.
Doch selbst wenn eine Haltung von Wildtieren rechtlich erlaubt wäre, solle sich trotzdem keiner um sie zu Hause kümmern, so Buddemeier. „Sie werden dadurch schwächlich und widerstandsunfähig“, sagt die Expertin. „Das ist ja falsche Tierliebe“, ergänzt sie.