Bochum/Herne. . Mit kahlgeschorenem Kopf ist der mutmaßliche Doppelmörder im Gericht erschienen. Die MRT-Untersuchung seines Gehirns ergab keine Auffälligkeiten.
Überraschung im Doppelmord-Prozess gegen Marcel Heße aus Herne. Der 20-Jährige hat am Montag erstmals wieder sein „Mörder-Gesicht“ gezeigt. Als er den Gerichtssaal betrat, war sein Kopf praktisch kahlrasiert.
Kariertes Hemd, schwarze Brille – und erstmals ohne „Matte“. Als Marcel Heße von den Wachtmeistern in den Gerichtssaal geführt wurde, waren die zuletzt immer längeren Haare fast komplett abrasiert. Dadurch sah der 20-Jährige wieder so aus, wie auf den Bildern, die ihn neben den Leichen des kleinen Jaden und des später ebenfalls getöteten Christopher zeigen. Diese Bilder waren damals kurz nach den Taten im Internet aufgetaucht.
Warum sich Heße den Schädel rasiert hat, ist unklar
Das letzte Mal hatte sich der Herner seine Haare kurz vor den beiden Morden abrasiert. Nach der Festnahme war er dann allerdings nicht mehr zum Friseur gegangen. Bis jetzt. Warum er sich den Schädel erneut rasiert hat, ist unklar. Im Gefängnis hat es jedenfalls keine Zwischenfälle gegeben.
„Er liest, schreibt irgendein Buch oder sitzt auf dem Bett und starrt vor sich hin“, sagte ein Gefängnisarzt. Seit Prozessbeginn im September habe sich der 20-Jährige sogar noch weiter isoliert. „Außer bei der Kostaufnahme hat er keine Kontakte.“
Schilderung war ohne jede Empathie und Traurigkeit
Der Gefängnisarzt hatte sich gleich zu Beginn der Haftzeit mehrfach mit Heße unterhalten. Dabei habe der 20-Jährige ihm und einem hinzugezogenen Psychiater die Taten in allen Details berichtet. „Er hat uns die Abläufe fast minutiös geschildert“, so der Arzt. „Das war erschütternd und auch für uns sehr belastend.“ Man habe fast den Eindruck gehabt, der Angeklagte berichte von einem Film, den er gesehen hat. „Die Schilderung war ohne jede Empathie und Traurigkeit.“ Am Ende habe der Psychiater sogar diese vier Worte über Heße gesagt: „Das ist ein Monster.“
Rein physisch ist das Gehirn des 20-Jährigen allerdings völlig in Ordnung. Die von den Bochumer Richtern in Auftrag gegebene MRT-Untersuchung habe keinerlei Auffälligkeiten ergeben. Das hat ein Neuroradiologe am Montag bestätigt. „Traumafolgen oder Tumore sind nicht nachweisbar“, so seine Erklärung.
Im Zuschauerraum war diese Aussage mit freudiger Zustimmung zur Kenntnis genommen worden. Es gab sogar gehässiges Gelächter, weil der Angeklagte damit zum jetzigen Stand wohl nicht als vermindert schuldfähig eingestuft werden kann.
Heße kann „kein Blut sehen“
Seltsam ist allerdings: Trotz der schrecklichen und fast schon blutrünstigen Morde ist Heße ausgerechnet bei einer Blutabnahme im Gefängnis kollabiert. Dem Arzt habe er daraufhin gesagt: „Ich kann kein Blut sehen.“
Der Prozess wird am 18. Dezember fortgesetzt.
>>> 65 000 Euro-Schaden in der zweiten Tatwohnung
- Was Heße ebenfalls angerichtet hat, ist Montag auch bekannt geworden. Durch die Brandlegung in der zweiten Tatwohnung an der Sedanstraße ist laut einer Miteigentümerin des Hauses ein Schaden von 65 000 Euro entstanden.
- „Die Wohnung war komplett unbewohnbar, der Putz musste bis auf die blanken Mauern abgeschlagen werden“, sagte sie vor dem Bochumer Landgericht. Boden und Elektrik hätten erneuert werden müssen.