Herne. Erneut müssen Rettungskräfte einschreiten, um einen Hund aus einem überhitzten Auto zu befreien. Die Feuerwehr Herne schlägt eine Scheibe ein.
Seitdem die Temperaturen angestiegen sind, vergeht kaum ein Tag an dem Rettungskräfte und Tierschützer nicht eindringlich davor warnen, Haustiere während eines Einkaufs oder eines Bummels allein im Auto zurückzulassen. Dennoch gehen immer wieder entsprechende Notrufe bei der Feuerwehr und der Polizei ein. In Herne rückte die Feuerwehr nun nach einem solchen Notruf am Dienstagabend aus, um einen Hund zu retten, der in einem Auto auf dem Edeka-Parkplatz an der Gneisenaustraße eingeschlossen war.
Zunächst ließen die Einsatzkräfte mehrere Lautsprecherdurchsagen im Supermarkt ausrufen, um den Halter des Fahrzeugs ausfindig machen zu können. Vergebens. Entweder der Autobesitzer war nicht im Supermarkt oder er reagierte nicht auf die dringende Bitte auf den Parkplatz zu kommen, um den Hund aus dem Auto zu holen, das in der prallen Sonne abgestellt war.
Der Hund habe zu diesem Zeitpunkt schon sehr stark gehechelt, berichtet die Feuerwehr. Deshalb haben die Retter eine Seitenscheibe eingeschlagen, den Vierbeiner aus dem Fahrzeug geborgen und ihn dem Tierfänger der Stadt Herne übergeben.
Auto wird in der Sonne zum Backofen
In der Sonne wird das Auto schnell zum Backofen, warnen Tierschutzbund und Polizei und erinnern daran, dass die Hitze für Tiere tödlich enden kann. „Wer ein Tier bei Hitze im Auto zurücklässt, handelt verantwortungslos und verstößt gegen die Tierschutz-Hundeverordnung“, heißt dazu vom Deutschen Tierschutzbund.
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Es reicht auch nicht aus, den Wagen im Schatten abzustellen. „Selbst wer nur eben beim Nachbarn hereinschauen möchte, kann aufgehalten werden. Die Sonne wandert und schon wird es im Inneren des Wagens höllisch heiß“, so die Tierexperten. Auch bei bedecktem Himmel wird es in einem Auto schnell zu warm.
Nicht einfach Scheibe einschlagen
Aber auch hilfsbereite Passanten, die einen eingeschlossenen Hund entdecken, müssen sich an Regeln halten, um am Ende nicht selber noch angezeigt zu werden. Wie man helfen kann, wenn ein im Auto zurückgelassener Hund leidet und was man nicht machen sollte, erklärt Advocard-Juristin Antje Greschak so: "Zunächst sollte der Halter gesucht werden. Vor einem eigenmächtigen Rettungsversuch - etwa indem die Scheibe eingeschlagen wird - sollte man absehen und stattdessen Polizei oder Rettungskräfte unverzüglich alarmieren. Nur wenn ein Notruf abgesetzt wurde und Gefahr in Verzug ist, sollte in letzter Konsequenz der Hund gewaltsam befreit werden."
Denn sonst bestehe die Gefahr, wegen Sachbeschädigung am Fahrzeug belangt zu werden. Die Kosten für einen Rettungseinsatz von Polizei oder Feuerwehr muss dann in der Regel der Halter des Autos tragen. "Und spätestens wenn er die Rechnung gesehen hat, wird er sein Tier beim nächsten Mal doch lieber in die Eisdiele mitnehmen oder zu Hause lassen", so Antje Greschak. (sat)