Mit erheblichem Aufwand hatte die Staatsanwaltschaft Bochum in der Belegschaft der Polizei ermittelt, ob einige Beamten nach Dienstschluss alkoholisiert Auto gefahren sind. Am Ende wurde aber nichts Strafbares festgestellt. Das teilte gestern Oberstaatsanwalt Christian Kuhnert auf WAZ-Anfrage mit.

Mit erheblichem Aufwand hatte die Staatsanwaltschaft Bochum in der Belegschaft der Polizei ermittelt, ob einige Beamten nach Dienstschluss alkoholisiert Auto gefahren sind. Am Ende wurde aber nichts Strafbares festgestellt. Das teilte gestern Oberstaatsanwalt Christian Kuhnert auf WAZ-Anfrage mit.

Vor zwei Monaten hatte ein Anonymus, der sich als Polizist ausgab, die Behördenleitung schriftlich informiert, dass sich einige Beamte nach Dienstschluss auf der Wache-Ost in Langendreer ein paar Bier genehmigen würden und nachher mit dem Auto nach Hause führen. Die Aufregung war groß in der Behörde. Polizeipräsidentin Kerstin Wittmeier ließ stichprobenartig die Wachen in Bochum, Herne und Witten nach Alkohol durchsuchen. Ergebnis: Hier und dort gab es tatsächlich Alkohol in Diensträumen: ein paar Flaschen Bier und einmal auch zwei Flaschen Hochprozentiges. „Das war für uns sehr enttäuschend“, sagte die Polizeichefin. Alkohol am Arbeitsplatz ist verboten.

Die Staatsanwaltschaft untersuchte den Fall. Kuhnert: „Nur ein Polizeibeamter konnte namentlich ermittelt werden. Und diesem konnte ein strafrechtlich relevantes Verhalten nicht nachgewiesen werden.“ So wurden die Ermittlungen eingestellt.

Ausgestanden ist die Sache damit aber noch nicht. Die Polizei nimmt jetzt eigene Ermittlungen auf und prüft mögliche Disziplinarmaßnahmen. Der Fall werde „zu 100 Prozent aufgearbeitet“.