Herne. Die Stadt zieht nach einem halben Jahr eine positive Bilanz. Jens Rohlfing, Vorsitzender der Werbegemeinschaft Wanne-Mitte, sieht das anders.
- Im Sommer 2016 änderte die Stadt Herne die straßenbehördliche Verordnung, um der Trinkerszene Herr zu werden
- Der kommunale Ordnungsdienst geht vermehrt Streife und erteilte einige Platzverweise
- Stadt zieht positive Bilanz, während Werbegemeinschaft Wanne-Mitte noch Verbesserungsbedarf sieht
Um gegen die Trinkgelage auf öffentlichen Plätzen besser vorgehen zu können, hat die Stadt Herne im Sommer 2016 mit einer breiten Mehrheit die ordnungsbehördliche Straßenverordnung geändert.
Bürger hatten sich seit langem beschwert, dass öffentliche Plätze missbräuchlich für Trinkgelage genutzt werden. Sie lieferten entscheidende Hinweise, wo der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) aktiv werden muss. Ein gutes halbes Jahr nach dem Ratsbeschluss zieht die Stadt eine positive Bilanz.
Im öffentlichen Raum darf nicht in Grüppchen Alkohol getrunken werden
„Die Umsetzung der Verordnungsänderung klappt aus unserer Sicht prima“, sagt Stadtsprecher Christoph Hüsken. Der KOD gehe vermehrt Streife und überwache somit die ausgewiesenen Stellen. „Der Bereich ist klar umrissen, dass macht die Arbeit leichter.“
So dürfen sich im öffentlichen Raum, sprich in Fußgängerzonen, verkehrsberuhigten Straßen sowie auf öffentlichen Plätzen keine Gruppen versammeln, um alkoholische Getränke zu sich zu nehmen. „Das betrifft natürlich nicht diejenigen, die im Sommer mal auf der Parkbank ihr Feierabend-Bier trinken.“
Mitarbeiter des Ordnungsdienstes sind im Umgang mit Alkoholisierten geschult
Der KOD war personell bereits gut für die Aufgabe gerüstet. „Die Kollegen sind an vielen Stellen eingeschritten und haben einige Platzverweise ausgesprochen“, erklärt Hüsken. Das Erfreuliche sei, dass die Verwiesenen die Platzverweise relativ problemlos akzeptiert haben.
„Es kommt natürlich auch auf die Ansprache an“, gibt der Stadtsprecher zu Bedenken. Die Mitarbeiter des kommunalen Ordnungsdienstes seien speziell geschult im Umgang mit alkoholisierten Menschen. Deeskalation sei das Stichwort.
„Wir sind mit dem Ergebnis sehr zufrieden, weil das angestrebte Ziel erreicht wurde“, betont Hüsken. Die Plätze, die vorher der Allgemeinheit durch die Trinkgelage entzogen wurden, sind jetzt wieder nutzbar. Betroffen waren unter anderem der Platz am Buschmannshof sowie der Glückaufplatz in Wanne sowie die Herner Innenstadt. Die Verordnungsänderung wurde im Rat im Hinblick auf den Pakt für Sauberkeit beschlossen: „Das Stadtbild konnte durch die konsequente Umsetzung aufgewertet werden.“ Die Resonanz in der Bevölkerung sei positiv. Wie es sich entwickelt, sei abzuwarten.
Kommunalen Dienst aufstocken
Jens Rohlfing, Vorsitzender der Werbegemeinschaft Wanne-Mitte, sieht die Entwicklung weniger positiv: „Prinzipiell ist es begrüßenswert, dass es diese Verordnung gibt.“ Die Verordnung sei kein Alkoholverbot, sondern biete lediglich die Möglichkeit, einzugreifen. „Und dazu muss die Störung ja erst einmal vorhanden sein, damit der KOD eingreifen kann.“ Dieser gehe zwar vermehrt Streife, aber könne nicht überall gleichzeitig sein.
Ein Verdrängungsprozess habe nicht stattgefunden. „Ständige Kontrollen könnten es der Szene ungemütlich machen. Aber dazu braucht der KOD mehr Manpower.“ Vor allem am Buschmannshof sei zu beobachten, dass sich Trinker schnell wieder sammeln, sobald der KOD nicht mehr vor Ort ist. „Das Problem ist nicht gelöst“, resümiert Rohlfing. „Aber die Verordnung ist ein Schritt in die richtige Richtung und zeigt an einigen Stellen Wirkung.“