Das Arnsberger Regierungspräsidium hat ein Geruchsgutachten in Auftrag gegeben. Zur Lösung des endlos scheinenden Problems soll auch ein erneuter „Runder Tisch” beitragen.

Die Umweltbehörden der Städte Bochum und Herne, letztere allerdings lediglich als „Zuschauerin”, wie in den zurückliegenden Wochen und Monaten immer wieder betont wurde, haben das Angebot des Bochumer Entsorgers Kost angenommen, sich an einem erneuten „Runden Tisch” zu beteiligen.

Wie der zuständige Herner Dezernent Jan Terhoeven und der Leiter des städtischen Fachbereichs Umwelt, Gerd Werner, dazu gestern weiter erklärten, sollen daran aber auch je drei Kommunalpolitiker aus Herne und Bochum sowie eine ähnliche Anzahl Bürger beider Städte Platz nehmen. Das Wichtigste aus der Sicht Terhoevens: Das Arnsberger Regierungpräsidium als einzig wirklich zuständiges Organ wird die Federführung übernehmen. „Auch die Aufsichtsbehörde muss erkennen, dass sie es hier nicht nur mit einem Verwaltungsvorgang zu tun hat.”

Stinkt bis nach Herne: der Müll der Firma Kost in Bochum-Riemke. Foto: WAZ, Ute Gabriel
Stinkt bis nach Herne: der Müll der Firma Kost in Bochum-Riemke. Foto: WAZ, Ute Gabriel © WAZ

Er begrüße die für Anfang Januar geplante Zusammenkunft, sagte Terhoeven. Er halte es für „sehr wesentlich, dass die Politik dabei ist; rein verwaltungsmäßig vorzugehen, reicht nicht aus”. Es handele sich bei den Geruchsbelästigungen, für die das Bochumer Entsorgungsunternehmen Kost verantwortlich gemacht werde, um ein gleichermaßen politisches wie emotionales Problem. „Wir brauchen etwas Objektives, damit wir überhaupt etwas erreichen können”, stellte der Dezernent klar. Lärm beispielsweise sei leicht zu beurteilen, bei Gerüchen sei dies freilich ungleich schwieriger, zumal die subjektive Wahrnehmung des Einzelnen eine ganz erhebliche Rolle spiele.

Ein halbes Jahr, so Gerd Werner, muss die betroffene Öffentlichkeit die Ausdünstungen auf jeden Fall noch überstehen. So lange nämlich wird ein Experte mit einem entsprechenden Geruchsgutachten beschäftigt sein, das die Bezirksregierung in Auftrag gegeben hat. An 52 Tagen wird der Mann in Bochum-Riemke auftauchen, um an acht zuvor festgelegten Messpunkten seine Kost-Proben zu nehmen. Der (genehmigte) Betrieb wird dort unterdessen weiterlaufen. Nach Beendigung der Bemühungen um das Geruchsgutachten werden die an dem Prozess Beteiligten Näheres wissen, zum Beispiel, ob die Firma Kost dazu verpflichtet werden kann, ihren Betrieb „einzuhausen”. Das aber würde nur funktionieren, Dezernent und Fachbereichsleiter lassen keinen Zweifel daran, wenn sich herausstellen sollte, dass sich das Unternehmen eines Rechtsbruches schuldig gemacht hat. Und, so warnt Jan Terhoeven ebenso ausdrücklich: Es ist keineswegs auszuschließen, dass der Gutachter gar keine Grenzwertüberschreitungen feststellt.

Für die Heerscharen der Beschwerdeführer diesseits und jenseits der Stadtgrenze, die seit geraumer Zeit immer wieder Sturm gegen den, wie sie stets verzweifelt betonten, unerträglichen Gestank laufen, wäre das eine Niederlage. Geändert an der Situation, das wissen auch Terhoeven und Werner, hat sich trotz Ordnungsverfügung bisher nichts.