Herne. Nach einem Trauerfall legten sich Familie Sciutos einen Staffordshire-Terrier zu. Zu gefährlich, befand die Stadt und brachte den Hund ins Tierheim.

„Wir haben uns gefühlt wie bei der Beerdigung unseres Sohnes“, sagt Luisa Sciuto mit Tränen in den Augen. Ihre Familie musste sich von Hund „Rocky“ trennen. Das Ordnungsamt nahm ihn nach langem Hin und Her in Gewahrsam, brachte ihn ins Tierheim Gelsenkirchen.

Die Familie trauert nun um das „verlorene Familienmitglied“, mit dem Luisa, Gaetano und Valerio (6) Sciuto elf Monate lang zusammen lebten, das ihnen – so sagen sie – „neue Lebensfreude“ gab. Dass sie den American Staffordshire-Terrier (kurz: Staffordterrier) Rocky nie im Internet hätten kaufen dürfen, wollen sie nicht gewusst haben. Er gilt als sogenannter gefährlicher Hund. Nur Tierheime und Tierschutzvereine dürften sie in NRW vermitteln – in enger Zusammenarbeit mit den Ordnungsämtern.

Der Hintergrund: Vor knapp drei Jahren verloren Luisa und Gaetano Sciuto ihren acht Monate alten Sohn. Nach zweijähriger Trauerbewältigungstherapie riet ihnen die Therapeutin dazu, sich einen Hund anzuschaffen, „weil uns die Tiere auf dem Therapiebauernhof auch immer gut taten“, erklärt Luisa Sciuto. Lange habe das Ehepaar im Internet nach einem geeigneten Tier gesucht, sich schließlich für einen Labradorwelpen entschieden. „Wir hatten ja keine Ahnung“, so Gaetano Sciuto, „dass die Rasse eine ganz andere ist.“ Das teilte ihnen der Tierarzt mit. Sein Befund: Rocky ist ein Labrador-Stafford-Mischling. Ein weiterer Tierarzt meine gar, das Tier sei reinrassig.

Vorstrafe für Fahren ohne Führerschein wiegt schwer

Die Folge für den Hunde- und Familienvater: viel zu tun. Anmeldung beim Ordnungsamt und bei der Stadt Herne, Abschluss einer Hundeversicherung und das Ablegen eines Sachkundetests. All das schreibt das Landeshundegesetz für die Haltung gefährliche Hunde vor. Alle Auflagen habe er erfüllt, so Sciuto. Allein seine Vorstrafe für Fahren ohne Führerschein kam ihm in die Quere. Das Ordnungsamt lehnte seine Haltererlaubnis ab.

Kurzerhand überschrieb er den Hund auf seine Gattin. Sie stellte anschließend den Antrag, ihn halten zu dürfen. Vorbestraft ist sie nicht, den Sachkundetest hat sie bestanden. Das Ordnungsamt der Stadt Herne lehnte erneut ab, holte den Hund unter Protest von Herrchen und Frauchen aus ihrer Wohnung in Wanne ab. Sciutos verstehen die Welt nicht mehr. „Das ist Sippenhaft“, klagen sie.

Stadtsprecher Christoph Hüsken erklärt dazu: „Obwohl die Haltererlaubnis an eine Person gebunden ist, handelt es sich bei dem Hund um eine gemeinsame Anschaffung.“ Jetzt, da Rocky im Tierheim sei, könne er theoretisch weitervermittelt werden. Ob Luisa Scuito allerdings eine Chance hat, ihren elf Monate alten Liebling zurückzuholen, müsse sehr genau erneut geprüft werden.