Für den einen ist er der beste Freund des Menschen, für den anderen ein kläffender Tretminen-Produzent und potenzieller Beißer: der Hund. Etwa 8000 Herner haben einen.

Zumindest sind 7500 Halter als Hundesteuerzahler erfasst. „Natürlich besitzen Einzelne auch mehrere Hunde“, erläutert Kirsten Förster. Sie ist „Hundebeauftragte“ im Ordnungsamt und hat mit der Steuer eigentlich gar nichts zu tun.

„Steuern sind Sache des Finanzamtes. In Herne muss für jeden Hund Steuer gezahlt werden“, sagt Förster und definiert die Rolle der Stadtverwaltung: „Bei uns, sprich beim Fachbereich für öffentliche Ordnung, müssen alle Hunde, die laut Landeshundegesetz der Anmeldepflicht unterliegen oder einer Haltungserlaubnis bedürfen, angemeldet werden.“ Zur Zeit sind das etwa 3500. Während Dackel und Rehpinscher so klein und leicht sind, dass sie nur dem Finanzamt gemeldet werden müssen, gelten Bellos mit mehr als 20 Kilogramm Gewicht oder einem Schultermaß von mehr als 40 Zentimeter Höhe als Großhunde und müssen bei der Ordnungsbehörde angemeldet werden. Zu ihnen zählen zur Zeit auch etwa 100 sogenannte Kampfhunde – Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier und weitere Kraftpakete.

Beißattacken solcher Kampfhunde – zum Teil mit tragischem Ausgang – waren es, die 2002 in NRW dazu führten, ein Landeshundegesetzt zu erlassen. Verboten wurde die Zucht in NRW und auch die Einfuhr aus dem Ausland. Dass es trotzdem noch etwa 100 Kampfhunde in Herne gibt, erklärt Förster so: „Andere Bundesländer, vor allem einige der neuen, haben kein Zuchtverbot. So gelangen immer wieder auch Herner in den Besitz dieser Hunde.“

Die Haltung ist zunächst einmal grundsätzlich in NRW verboten. Auf Antrag und bei Erfüllung spezieller Auflagen („Hundeführerschein“, polizeiliches Führungszeugnis) kann die Ordnungsbehörde Ausnahmen von der Regel erlauben. Diesen Weg müssen auch Hundefreunde einhalten, die einen Kampfhund aus dem Tierheim holen. „Erst die Erlaubnis durch uns, dann erst darf das Tierheim den Hund weitergeben“, erläutert Karl-Wilhelm Schulte-Halm vom Ordnungsamt, der darüber hinaus festgestellt, dass sich in letzter Zeit bei einigen Hundehaltern – nicht nur was Anmeldungen angeht, sondern auch in puncto Anleinpflicht, Kot-Beseitigung und andere Regeln – „ein gewisser Schlendrian“ eingeschlichen hat. „Unser kommunaler Ordnungsdienst wird verstärkt auf korrektes Verhalten achten.“

Dass den Behörden Beißattacken bekannt werden, geschieht weniger als zehnmal pro Jahr. Wer seinen kleinen Hund trotz Verbots nicht anleint, muss 25 Euro Strafe zahlen. Bei Großhunden beträgt sie 50 Euro. Wer den Haufen seines Hundes nicht beseitigt, muss 35 Euro zahlen. In diesem Fall spielen weder die Größe des Hundes noch die des Haufens eine Rolle. Für Großhunde muss der Halter eine Haftpflichtversicherung haben.