Heiligenhaus. Polizei und Stadt durchsuchen Laden: Der Betreiber hat jetzt gleich mehrere Probleme, denn die Spielgeräte waren nicht der einzige Fund.

Das Ordnungsamt der Stadt Heiligenhaus und die Polizei haben am Dienstagabend einem Laden im Bereich der Hauptstraße einen Besuch abgestattet – mit unangenehmen Folgen für den Betreiber. Wie die zuständige Fachbereichsleiterin Kerstin Ringel berichtet, seien Geldspielgeräte und ein sogenanntes „Fun for Four“-Gerät – hinter der Bezeichnung verbirgt sich ein digitaler Spieltisch – mitgenommen worden.

Die Geräte seien, so Ringel weiter, nicht an das Oasis-Sperrsystem, die zentrale Sperrdatei für Glücksspielangebote in Deutschland, angeschlossen gewesen. Seit Mitte 2021 sind Anbieter von Glücksspielen in der Pflicht, den Status eines Spielers vor Spielbeginn zu prüfen und gegebenenfalls das Spiel bei einer Sperrung zu untersagen. Auch das Auslesen des Gerätes war laut Ringel nicht möglich.

Heiligenhauser Laden hatte viele Getränke-Flaschen ohne Pfandlabel

Zudem sei in dem Laden ein Verstoß gegen das Abfallrecht festgestellt worden. Zahlreiche Flaschen hätten kein Pfandlabel gehabt. Diese Ware sei beschlagnahmt worden. Laut Ringel handelt es sich hier um einen Bußgeldtatbestand, für dessen weitere Bearbeitung nun der Kreis Mettmann zuständig sei.

Diese vom Ordnungsamt Heiligenhaus beschlagnahmen Flaschen und Dosen hatten keine Pfandlabel. 
Diese vom Ordnungsamt Heiligenhaus beschlagnahmen Flaschen und Dosen hatten keine Pfandlabel.  © Stadt Heiligenhaus | Stast Heiligenhaus

Vergnügungssteuer: Stadt Heiligenhaus verdient an Glücksspiel mit

Die Daten der Geldspielgeräte sollen nun ausgewertet werden und mit den der Kämmerei vorliegenden Angaben abgeglichen werden. Denn: Laut Vergnügungssteuersatzung der Stadt Heiligenhaus ist das Halten und Betreiben derartiger Geräte steuerpflichtig. 18,5 Prozent des Einspielergebnisses müssen abgeführt werden. Ringel geht nach aktuellen Stand davon aus, dass nicht alles ordnungsgemäß angemeldet war.

Gemeinsamer „ZooM“-Einsatz von Stadt und Polizei

Es handelte sich um einen sogenannten „ZooM“-Einsatz. Die Abkürzung steht für „Zielorientierte operative Maßnahmen“ und ist ein Projekt zur Kriminalitätsbekämpfung der Kreispolizeibehörde Mettmann. Angelehnt ist die Idee an die Zoom-Funktion einer Kamera: Mit der Funktion können Situationen und Motive genauer betrachtet und in den Fokus der Aufmerksamkeit genommen werden. In diesem Rahmen nehmen die Beamtinnen und Beamten der örtlichen Wachen und der Polizeisonderdienste verschiedene Viertel und Stadtteile ihres Wachbereiches besonders in den polizeilichen Fokus. Die Abschnitte wechseln dabei regelmäßig.

Zuletzt hatte es in Heiligenhaus mehrere vergleichbare Einsätze gegeben. Der Einsatz am Dienstagabend erfolgte spontan, nachdem es Hinweise gab, dass der Laden nach einer längeren Schließung wieder geöffnet sei.