Heiligenhaus. Kaum sind die i-Dötzchen eingeschult, starten die Anmeldungen für 2024/25. Eine Heiligenhauser Schule musste gegen Gerüchte ankämpfen.

Die erste Aufregung hat sich gelegt für die 273 i-Dötzchen: Schon seit über einer Woche gehen sie nun jeden Tag in die Schule, lernen und erleben täglich Neues, haben schon Freundschaften geschlossen und kennen sich nun in dem Gebäude immer besser aus. Doch nach der Einschulung ist vor der Einschulung: Was Eltern künftiger i-Dötzchen wissen sollten, wann die Anmeldung losgeht und welche in diesem Schuljahr die nach den Anmeldezahlen beliebteste Grundschule war.

Die Tornister sind am ersten Schultag noch blitzeblank – wie lange das wohl anhält?
Die Tornister sind am ersten Schultag noch blitzeblank – wie lange das wohl anhält? © FUNKE Foto Services | Uwe Ernst

Auf elf Klassen an fünf Grundschulen teilen sich die 273 Erstklässlerinnen und Erstklässler in Heiligenhaus auf. An der Spitze liegen dabei mit jeweils drei Klassen die Suitbertus-Schule mit 80 Kindern und die Grundschule Schulstraße mit 71 Kindern. Jeweils zwei Eingangsklassen gibt es an der Tersteegen-Schule in Hetterscheidt mit 56 Kindern sowie die Regenbogenschule in der Unterilp mit 41 Kindern. Überraschenderweise nur eine Eingangsklasse gibt es in Isenbügel an der dortigen Clarenbach-Schule mit 25 Kindern.

Heiligenhauser Schuldezernent betont Individualität aller Grundschulen

Die Einzügigkeit an der Clarenbach-Grundschule verwundert auch Schuldezernenten Björn Kerkmann; immerhin hatte es lange Diskussionen in der Politik um die dauerhafte Zweizügigkeit in Isenbügel gegeben. Der Rat beschloss diese dann im Jahr 2021. Ob es an Gerüchten lag, die im letzten Jahr die Runde machten im Dorf, unter anderem, dass die Schule umziehen werde an eine Hauptschule? „Ich habe nur durch Dritte von Gerüchten erfahren. Es ist bekannt, dass die Anzahl der Kinder, die dort leben, nur einen Jahrgang hergeben, eine zweite Klasse war also immer nur möglich durch Einpendler aus anderen Stadtteilen oder auch aus der Nachbarstadt Essen.“

Toll empfangen wurden die Erstklässler an ihren Grundschulen, wie hier in Isenbügel.
Toll empfangen wurden die Erstklässler an ihren Grundschulen, wie hier in Isenbügel. © FUNKE Foto Services | Uwe Ernst

Warum die Anmeldezahlen in Isenbügel nachgelassen hätten, „wissen wir nicht, es gibt keine konkreten Anhaltspunkte.“ Dass die Regenbogenschule nun zweizügig sei, könnte auch damit zusammenhängen, „die Erweiterung, die auch mit Blick auf den OGS-Rechtsanspruch nötig war, wird in der nächsten Woche offiziell feierlich eingeweiht“, so Kerkmann. Doch auch an allen anderen Grundschulen habe man ein Sanierungskonzept erstellt, einige Entscheidungen seitens der Politik stünden noch an. Welchen Rat hat der Schuldezernent nun für Eltern, die überlegen, an welcher Schule sie ihr Kind anmelden wollen? „Ich kann nur betonen: Alle unsere Grundschulen überzeugen durch ihre eigene individuelle Qualität.“

Kinder müssen bis zum 29. September an der Schule angemeldet werden

Bis spätestens 29. September müssen Eltern nun die Kinder, die im nächsten Jahr eingeschult werden, bei der gewünschten Grundschule mit dem zugesandten Anmeldebogen anmelden. Sie erhalten dann von der Schule eine Einladung zu einem Vorstellungstermin mit dem Kind oder die Benachrichtigung, dass eine Aufnahme an der gewünschten Schule nicht möglich ist. Grundsätzlich ist es den Eltern freigestellt, an welcher Gemeinschaftsgrundschule oder Konfessionsschule sie ihr Kind anmelden, allerdings besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Aufnahme lediglich in der der Wohnung nächstgelegenen Grundschule der gewünschten Schulart.

>>> Diese Kinder sind 2024 schulpflichtig

  • Schulpflichtig werden am 1. August 2024 alle Kinder, die bis zum Beginn des 30. Septembers 2024 das sechste Lebensjahr vollendet haben.
  • Kinder, die nach diesem Zeitpunkt das sechste Lebensjahr vollenden („Kann-Kinder“), können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden (Nachweis der Schulfähigkeit).
  • Kinder, die bereits schulpflichtig sind, aber bisher vom Schulbesuch zurückgestellt waren, sind erneut anzumelden.
  • Die Schulpflicht besteht auch für ausländische Kinder und für Kinder von Asylbewerbern.
  • Die Erziehungsberechtigten körperlich und/oder geistig behinderter Kinder sind ebenfalls verpflichtet, ihre schulpflichtig werdenden Kinder in der Grundschule anzumelden.
  • Vor der Einschulung findet für die schulpflichtig werdenden Kinder eine amtsärztliche Untersuchung statt. Über den Termin wird das Gesundheitsamt die Eltern rechtzeitig informieren.