Heiligenhaus. Kommt es durch BUND-Klage zu weiteren Verzögerungen beim Autobahn-Weiterbau zwischen Heiligenhaus und Ratingen? Das sagt die Bezirksregierung.
Es ist die Frage, die derzeit viele Autofahrer – vor allem die Pendler – beschäftigt: Kommt es nach der Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zu einer weiteren Verzögerung beim Weiterbau der Autobahn A44 zwischen Heiligenhaus und Ratingen-Ost (A3)?
Zuletzt hatte die Bezirksregierung Düsseldorf, die als zuständige Behörde im Mai den so genannten Änderungsplanfeststellungsbeschluss erstellt hatte, noch keine Stellungnahme zur Klage abgeben wollen, da die Klageschrift in Düsseldorf noch nicht vorlag.
Wogegen genau sich die Klage des BUND richtet
Nun gibt es auf WAZ-Anfrage ein erstes Statement der Bezirksregierung: Die Klage ziele darauf ab, den Änderungsplanfeststellungsbeschluss – konkret das Deckblatt 3, in dem es um den Neubau des Regenrückhaltebeckens Brachter Straße in Ratingen gehe – für rechtswidrig und nicht vollziehbar zu erklären, erläutert Beatrix Van Vlodrop aus der Pressestelle der Bezirksregierung.
Bezirksregierung Düsseldorf sieht keine aufschiebende Wirkung
Sie sagt aber auch: „Die Klage hat allerdings keine aufschiebende Wirkung, so dass der Beschluss erst einmal grundsätzlich vollziehbar ist.“ Das deckt sich mit der Einschätzung von Landrat Thomas Hendele.
Die Klagebegründung liege der Bezirksregierung Düsseldorf jedoch weiterhin nicht vor. Dennoch werde der Vorgang bereits für das Bundesverwaltungsgericht vorbereitet.