Heiligenhaus. Landrat Thomas Hendele gibt nach BUND-Klage Einschätzung zum Zeitplan für den Lückenschluss der Autobahn zwischen Heiligenhaus und Ratingen ab.

Nach der Klage der Umwelt- und Naturschutzorganisation BUND gegen den Änderungsplanfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung zum Lückenschluss der A 44 äußert sich jetzt Landrat Thomas Hendele.

„Mir war es vor allem wichtig zu wissen, ob die Klage eine Verzögerung im Bauablauf bedeutet“, sagt Hendele – und spricht damit wohl auch vielen Heiligenhauser Pendlern aus der Seele: „Nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Klageschrift am Freitag der Bezirksregierung zugestellt hat, sehen wir etwas klarer – wenn auch noch nicht vollends klar.“ Denn die Klagebegründung durch den BUND stehe noch aus.

Landrat fehlt jedes Verständnis für die BUND-Klage

Thomas Hendele, Landrat des Kreises Mettmann, äußert sich zu möglichen Folgen der BUND-Klage: Er rechnet nicht mit Verzögerungen beim Weiterbau der A44 zwischen Heiligenhaus und Ratingen.
Thomas Hendele, Landrat des Kreises Mettmann, äußert sich zu möglichen Folgen der BUND-Klage: Er rechnet nicht mit Verzögerungen beim Weiterbau der A44 zwischen Heiligenhaus und Ratingen. © FUNKE Foto Services | Ulrich Bangert

„Der eingereichte Antrag, der darauf zielt, den Änderungsplanfeststellungsbeschluss für rechtswidrig erklären zu lassen, berührt aber offenbar zunächst einmal nicht die Vollziehbarkeit des Beschlusses“, sagt Landrat Hendele. „Insofern gehe ich davon aus, dass der Ausbau wie geplant fortgesetzt werden kann. Gleichwohl fehlt mir jedes Verständnis dafür, dass nach den vielen Abstimmungen und Gesprächen mit allen Beteiligten sogar im jetzigen weit fortgeschrittenen Stadium noch versucht wird, das Projekt zu torpedieren.“