Heiligenhaus. Prozess um Feuer in der städtischen Asylunterkunft geht weiter. Brandschaden in Wohnheim beträgt 60.000 Euro. Angeklagter schweigt weiterhin.

Der Schaden in der städtischen Unterkunft an der Ludgerusstraße nach einer Brandstiftung vom 21. März 2021 fällt deutlich höher aus, als Behörden ihn kurz nach dem Geschehen schätzten. Die Arbeiten für nun wohl rund 60.000 Euro dürften bis zum Jahresende dauern, sagten Mitarbeitende der Stadtverwaltung im Prozess gegen den 29 Jahre alten Angeklagten vor dem Landgericht in Wuppertal.

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Kurz nach dem Geschehen hatten Behörden die Brandfolgen zunächst um 10.000 Euro niedriger beziffert. Das Landgericht hat für die Verhandlung die Sicherheit im Justizzentrum verstärkt, falls der Angeklagte gewalttätig wird.

Bauamt musste einige Räume sperren

Nachdem die Feuerwehr den Brand gelöscht hatte, untersagte das Bauamt der Stadt die Nutzung einiger Räume.
Nachdem die Feuerwehr den Brand gelöscht hatte, untersagte das Bauamt der Stadt die Nutzung einiger Räume. © Feuerwehr

Der 29 Jahre alte Mann war Bewohner des Übergangsheims. Er soll am Tattag eine Matratze und weitere Gegenstände gestapelt und in Brand gesetzt haben. Dann habe er sein Erdgeschosszimmer durch ein Fenster verlassen. Laut Zeugen begründete er später vor Polizisten, die Matratze habe gestunken. Im Gericht schweigt er. Der Mann wurde am selben Tag festgenommen, nachdem er in einer Bäckerei in der Stadtmitte randaliert haben soll.

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Das Feuer in dem Wohnheim löste einen Rauchmelder aus; die Feuerwehr rückte mit allen verfügbaren Kräften, mit Rettungsdienst und Polizei an. Durch Glück erlitt bei dem Brand niemand Verletzungen. Unter den freiwilligen Einsatzkräften befand sich ein Mitarbeiter des Bauamts, den die Einsatzleitung nach Ende des Feuers hinzuzog und der zur Sicherheit sofort eine Begehung vornahm. Vor Gericht berichtete dieser Zeuge: „Das Treppenhaus zum Obergeschoss konnte nicht mehr benutzt werden. Deswegen musste ich die Nutzung der Räume oberhalb des Brandzimmers untersagen. Dort gab es keinen zweiten Fluchtweg mehr.“ Bedienstete der Verwaltung hätten eilig begonnen, Bewohnende anderweitig unterzubringen – teils innerhalb des Hauses, teils außerhalb.

Brandmeldeanlage war nicht mehr einsatzbereit

Eine Architektin der städtischen Gebäudeverwaltung berichtete: „Das Zimmer war komplett ausgebrannt.“ In dem Raum und darüber war die Elektrik zerstört. Die Decke, Wandputz und Bodenbelag mussten ausgetauscht werden. Der heikelste Punkt am Anfang sei gewesen, dass die Brandmeldeanlage nicht mehr einsatzbereit war. Mitarbeitende mussten ununterbrochen Brandwache halten, um den Sicherheitsmangel auszugleichen. Der Grund für die lange Dauer der Reparaturen: „Die Lieferzeiten gerade für die Metallfenster sind extrem.“

Im Gericht begutachtet eine Psychiaterin den Angeklagten auf Schuldfähigkeit. Der Prozess soll am 1. Oktober 2021 fortgesetzt werden.