35-Jähriger aus Heiligenhaus ist zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Er hatte einen Jungen mit dessen Ziehvater missbraucht.
In einem Prozess aus dem Missbrauchskomplex Münster ist ein 35-Jähriger aus Heiligenhaus zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass der Angeklagte vor mehr als einem Jahr bei drei Gelegenheiten einen heute elfjährigen Jungen schwer sexuell missbraucht hat – gemeinschaftlich mit dem Ziehvater des Jungen, der in einem gesonderten Prozess ebenfalls vor dem Landgericht Münster steht.
Der Angeklagte hatte zum Prozessauftakt ein Geständnis abgelegt und damit dem Opfer eine Aussage erspart, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Der Prozess, der in weiten Teilen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, war damit bereits am dritten Verhandlungstag zu Ende gegangen. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer am Donnerstag sechs Jahre Haft, die Verteidigung viereinhalb Jahre Freiheitsstrafe gefordert.
Fünf weitere Personenauf der Anklagebank
Im Frühsommer war durch Ermittlungen in einer Gartenlaube in Münster ein Fall von Kindesmissbrauch mit ausufernden Dimensionen aufgedeckt worden. Als Dreh- und Angelpunkt gilt ein 28-jähriger IT-Techniker aus Münster, der den Sohn seiner Lebensgefährtin immer wieder selbst vergewaltigt, ihn aber über das Internet auch anderen Männern angeboten und für schlimme sexualisierte Gewalttaten überlassen haben soll – so auch im Fall des nun verurteilten Täters aus Heiligenhaus.
Der Prozess gegen den IT-Techniker und vier weitere Menschen auf geht derzeit mit dem Vortrag von Sachverständigengutachten zu den Angeklagten auf sein Ende zu. Die Verhandlungen finden zum Schutz der Opfer größtenteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. (dpa)