Heiligenhaus. . Die Senioreneinrichtungen haben mit dem Kreis Mettmann neue Verträge über Fördergeld geschlossen. Die Finanzierung bleibt aber schwierig.

Die beiden Seniorenbegegnungsstätten in Heiligenhaus werden finanziell vom Kreis Mettmann unterstützt. Dieser hat neu geregelt, wie sie und andere Einrichtungen gefördert werden. Mehrjährige Kontrakte sollen seit Januar die Qualität der Betreuung bewahren und Planungssicherheit geben. „Die Zukunft unserer Begegnungsstätten ist gesichert“, sagt SPD-Kreistagsmitglied Ingmar Janssen, und damit auch eine gute Lebensqualität für Senioren in Heiligenhaus.

Zudem betont Uschi Klützke (CDU), dass die Einrichtungen ganz wichtig für Heiligenhaus und andere Städte seien. Daher sei die neue Finanzierung auch einstimmig beschlossen worden. Zuvor hatten die Träger lange mit dem Kreis verhandelt, denn die ursprünglichen Reformpläne bedrohten zunächst die Existenz einiger dieser Einrichtungen.

„Der Kreis ist der größte Geldgeber“, erläutert Martin Wildner vom Caritasverband, der den Ludgerustreff betreibt. Für alle Begegnungsstätten sei das Fördergeld aus Mettmann überlebenswichtig.

Fördergeld war Streitthema zwischen Kreis und Trägern

Zuletzt war dieses Geld ein Streitthema zwischen Kreis und Trägern. So setzt sich die Summe nun aus einem garantierten Sockelbetrag (derzeit 80 Prozent) zusammen und einem Bonus für Projekte (20 Prozent). Dieses Verhältnis lag zuvor bei 70 zu 30 und sollte zulasten des Fixbetrags verändert werden, wodurch mehr jährliche Projekte vorgeschrieben worden wären. Diese Pläne scheiterten am Widerstand der Politik und der Träger.

Besucher der Senioreneinrichtungen können sich mit vielen Angeboten körperlich fit halten – etwa beim „Sanften Yoga auf dem Stuhl“ im Ludgerustreff.
Besucher der Senioreneinrichtungen können sich mit vielen Angeboten körperlich fit halten – etwa beim „Sanften Yoga auf dem Stuhl“ im Ludgerustreff. © Uwe Möller

„Der Caritasverband arbeitet im Bereich der Begegnungsstätten nicht kostendeckend“, erläutert Wildner, und mit den ursprünglichen Reformplänen hätte die Gefahr bestanden, „dass unser Eigenanteil gestiegen wäre“ und dass dadurch vielleicht Einrichtungen hätten geschlossen werden müssen.

Mehr Freiheiten bei geförderten Projekten

Bedroht seien die 41 Begegnungsstätten im Kreis Mettmann jedoch nie gewesen, betont eine Kreissprecherin, und auch künftig solle keine geschlossen werden. Tatsächlich scheint dies durch die neue Regelung nun abgewendet. So sind die Träger durch die neuen Kontrakte mit vierjähriger Laufzeit davor geschützt, dass der Kreis das Fördergeld, das er als freiwillige Leistung versteht, in absehbarer Zeit aussetzt.

Zudem gibt es nun mehr Freiheiten bei den Projekten. „Uns ist wichtig, dass wir die Ideen der Leute aufnehmen“, so Wildner, denn es sei sinnlos, wenn Projekte zwar Fördergeld brächten, aber niemanden interessierten. Neuerdings dürfe man beliebte Angebote auch mehrere Jahre hintereinander machen und das helfe der Zukunft einer Einrichtung.

Begegnungsstätten entlasten die Pflegeheime

Eine „erhebliche Verbesserung“ sieht darin ebenfalls Friedrich-Ernst Martin von der Arbeiterwohlfahrt. Die gefundene Lösung sei auch im Interesse des Kreises. Nicht nur der Awo-Treff an der Schulstraße, alle Begegnungsstätten „wollen durch verschiedene Angebote erreichen, dass die Besucher möglichst lange selbstbestimmt ihr Leben führen können.“ Würden sie sich dort nicht mental oder körperlich fit halten, ergänzt Martin, müssten sie wohl eher in ein Pflegeheim. „Wenn jedes Jahr nur ein Heiligenhauser nicht ins Heim muss, weil er zu uns kommt, deckt das mindestens das Fördergeld.“

Gesellig geht es in den Begegnungsstätten zu, etwa bei Spielenachmittagen.
Gesellig geht es in den Begegnungsstätten zu, etwa bei Spielenachmittagen. © Ulrich Bangert

Grundlage für die Förderung seien jedoch Kosten von 2010, betont Friedrich-Ernst Martin, und seither seien die Betriebskosten stark gestiegen. Daher müsse die Förderung in wenigen Jahren wohl angepasst werden. Zwar seien alle Träger froh über die verbesserte Fördersituation, „aber wenn beim Kreis die Einnahmen einbrechen, müssen Kürzungen bei den Begegnungsstätten tabu sein.“

>> Stadt Heiligenhaus ergänzt das Fördergeld

  • Der Kreis Mettmann hat die beiden Begegnungsstätten in Heiligenhaus im Jahr 2016 mit insgesamt circa 58.000 Euro unterstützt, 2017 waren es gut 75.000 Euro und 2018 etwa 69.000 Euro.
  • Zudem zahlt die Stadt zusätzlich meist 60 Prozent des Kreisbetrags, während einer Haushaltssperre weniger. Von 2016 bis 2018 hat Heiligenhaus pro Jahr insgesamt circa 40.000 Euro für beide Einrichtungen gezahlt.