Wuppertal/Heiligenhaus. Landgericht Wuppertal verhängt eine Strafe von sechs Monaten auf Bewährung wegen Körperverletzung. Vorwurf der Vergewaltigung nicht bestätigt.

Glimpfliches Ende für einen 27 Jahre alten Angeklagten in seinem Strafprozess um Gewalt gegen seine Ex-Freundin in Heiligenhaus. Das Landgericht in Wuppertal sprach den vorbestraften Mann vom Vorwurf der Vergewaltigung frei und milderte ein früheres Urteil des Amtsgerichts.

Für Körperverletzung und Beschädigung eines Handys verhängten die Richter sechs Monate Haft und setzten die Strafe zur Bewährung aus. „Es war knapp“, verdeutlichte die vorsitzende Richterin dem vorbestraften Mann. Wer auch immer von den Beiden den zwei Jahre zurückliegenden, handfesten Streit begonnen hätte – über Notwehr sei der Angeklagte in jedem Fall weit hinaus gegangen. Hintergrund des Übergriffs sei Eifersucht gewesen.

Beide durchsuchten aus Eifersucht das Handy des anderen

Laut Urteil besuchte der Angeklagte am Tattag die 23 Jahre alte Frau, um Sachen aus deren Wohnung zu holen. Das Paar soll übereingekommen sein, dass er bei ihr nächtigen könne, um sich den Heimweg mit Bus und S-Bahn zu sparen. Nebeneinander auf einer Schlafcouch liegend sei dann Streit entstanden. Beide hätten wechselseitig die Handys durchsucht, um Spuren neuer Beziehungen zu finden. Im Gerangel sei das Gerät der Frau zu Bruch gegangen. Zur Überzeugung des Gerichts steht fest, dass der Angeklagte die Frau am Hals packte, ihr in den Mund blies und so ihre Atmung unterdrückte. Schließlich habe der Mann abgelassen und sei aus der Wohnung gegangen.

Die Richter schlossen sich dem Staatsanwalt an, der festgestellt hatte: „Das war nicht nur widerlich, das war auch brutal.“ Die vorsitzende Richterin fügte hinzu, in der Beziehung des Paares habe es wohl schon früher Gewalt gegeben: „Der Vater der Geschädigten hat so was kommen sehen.“

Vergewaltigungs-Vorwurf ließ sich nicht bestätigen

Nicht festgestellt hingegen ist ein schwerer wiegender Vergewaltigungs-Vorwurf. Laut der Version der Frau zerriss der Angeklagte ihre Kleidung, beleidigte sie als Schlampe und nahm sexuelle Handlungen an ihr vor. Die vorsitzende Richterin stellte klar: Die 23-Jährige habe diesen Teil des Geschehens bei jeder Aussage anders beschrieben. Schon die zeitliche Reihenfolge bleibe unklar. Einmal beschreibe sie, wie der Angeklagte ihr ein Kissen aufs Gesicht gedrückt habe. Dann wieder erinnere sie sich erst auf Nachfrage. Fazit der Richterin: „Ich würde so was nicht vergessen.“

Der Angeklagte lebt in einer anderen Stadt und soll eine neue Freundin haben. Zum Prozess ließ er sich von seinem künftigen Schwiegervater begleiten. Das Urteil ist noch angreifbar. Wird es rechtskräftig, muss der 27-Jährige 1500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen, um in Freiheit zu bleiben.