Wuppertal. . Vor dem Landgericht Wuppertal muss sich ein Angeklagter verantworten, weil er seine Ex-Freundin attackiert und unsittlich angefasst haben soll.

Gewalt im Streit um eine Trennung, bei der sich beide Seiten nichts schenkten, oder aufgezwungene, sexuelle Handlungen, begangen an einer Heiligenhauserin in ihrem Zuhause – vor dieser Entscheidung steht das Landgericht Wuppertal in einem Berufungsprozess. Der Angeklagte, Ende 20, bestreitet einen Übergriff auf eine 23 Jahre alte Ex-Freundin. Es habe nur eine Rangelei um Handys gegeben.

Der Mann sagte, er habe die mutmaßliche Geschädigte „durch unbeabsichtigte Bewegungen angefasst“. Laut der Frau hingegen sei der Streit am 7. Februar 2017 ausgeufert: Er habe ihre Hose zerrissen und sie grob im Intimbereich gepackt. Dazu habe er ihr klar gemacht: „So gefällt Dir das, Du Schlampe.“ Sichtlich aufgelöst erklärte sie im Zeugenstand: „Ich habe so Angst vor ihm.“

Polizei findet widersprüchliche Situation vor

Die 23-Jährige fügte hinzu: Bei dem Geschehen habe sie sich befreit. An dem Abend habe der Angeklagte Sachen abholen wollen. Er habe darum gebeten, über Nacht bleiben zu dürfen, um sich die späte Heimfahrt per Bus über Ratingen-Ost zu ersparen. Laut einer Version hätten zumindest vorübergehend beide nebeneinander in einem Bett gelegen, mutmaßlich, weil es keine zweite Schlafgelegenheit gab.

Vor dem Amtsgericht soll der Mann gesagt haben, ein Gespräch habe sich über mögliche neue Partner entwickelt. Deshalb hätten beide das Handy des anderen durchsuchen wollen. Zu Fotos von Verletzungen der Frau im Gesicht sagte er, sie habe sich auf ihn gestürzt: „Sie hat zeitweise auf meinen Armen gekniet. Ich weiß nicht, was passiert ist. Ich war voller Adrenalin.“

Eine Polizistin berichtete, sie habe eine widersprüchliche Situation vorgefunden: Der Angeklagte habe den Notruf gewählt gehabt und um Hilfe gebeten. Er habe sich „völlig ruhig“ gezeigt, die Frau in Tränen aufgelöst. Das Fazit der Zeugin: „Dass was passiert ist, glaube ich. Aber ich kenne nicht die Vorgeschichte des Paares, ob Körperverletzung eine Rolle spielte.“ Das Landgericht will am 24. Januar 2019 ein Urteil sprechen.