Hösel/Heiligenhaus. . Ein Vater ärgert sich über ein Erlebnis seines Sohnes. Die Rheinbahn ließ ihn nicht mitfahren, weil sie seinen Geldschein nicht wechseln konnte.

Die Busverbindungen zwischen Heiligenhaus und dem Höseler S-Bahnhof sind nicht nur werktags für Pendler sehr wichtig, um mit dem Zug nach Essen, Düsseldorf oder Köln zu kommen. Auch an Wochenenden und Feiertagen sind viele Leute auf sie angewiesen. Doch was nun ein WAZ-Leser über die Erlebnisse seines Sohnes schildert, ärgert ihn auch noch nach über einem Monat.

Sein 14-jähriger Sohn habe an Allerheiligen mit zwei Kumpels vom Bahnhof mit dem Bus nach Heljens zurückfahren wollen, erzählt der Heiligenhauser, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte. Sein Junge habe nicht mit der Linie 770 mitfahren dürfen, weil er nur einen Geldschein über 20 Euro dabei hatte. Der Busfahrer habe das Geld nicht wechseln können und den Jugendlichen an der Haltestelle stehen lassen, während seine Freunde im Bus nach Hause fuhren.

Im Umgang mit Kindern und Jugendlichen geschult

„Der Busfahrer hatte meinen Sohn nicht darauf hingewiesen, dass er eine Quittung über den ausstehenden Betrag ausstellen kann.“ Das Restgeld hätte er, weiß der Vater, bei Vorlage des Belegs bei einem Kundencenter ausgezahlt bekommen können. Dazu kam es jedoch nicht, „wir mussten unseren Sohn dann auf eigene Kosten von der Bushaltestelle abholen.“

Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) leitete die Beschwerde der Familie an die zuständige Rheinbahn weiter. „Unsere Fahrer sind nicht verpflichtet, Geldscheine über 10 Euro zu wechseln“, schreibt das Unternehmen. Die Quittung hätte der Fahrer aber tatsächlich ausstellen können. Das Erlebnis des 14-Jährigen „bedauern wir sehr“ und „so etwas soll sich keinesfalls wiederholen.“ Zumal das Personal auch „im sensiblen Umgang mit Kindern und Jugendlichen“ geschult sei.

Bei ihnen sei sich die Rheinbahn ihrer Fürsorgepflicht bewusst, so Sprecher Georg Schumacher. „Wir lassen sie nicht an der Haltestelle stehen.“ Allerdings schildere der Busfahrer, der bei einem Subunternehmer arbeitet, die Situation anders: Er habe dem 14-Jährigen angeboten, auch ohne Fahrkarte mitzufahren. Der Junge sei dann lieber ausgestiegen. Das bestreitet er jedoch; solch ein Mitfahrangebot habe er nicht erhalten. Schumacher räumt ein, dass es zu einem Missverständnis zwischen dem Jungen und dem Busfahrer gekommen sein könnte.

Busfahrer haben Ermessensspielraum

„Unsere Fahrer haben einen Ermessensspielraum“, so Schumacher, lassen sie Kinder ohne Ticket mitfahren, gelte dies bei einer Kontrolle nicht als Schwarzfahren. Der Kontrolleur würde aber die Adresse aufschreiben und Unterlagen aushändigen, mit der das Ticket nachbezahlt werden kann. Ähnlich wird gehandhabt, wenn ein Dauerticket vergessen wird. „Wenn jeden Tag derselbe Junge an der Haltestelle wartet, machen wir das aber natürlich nicht.“

Busreisenden empfiehlt der Rheinbahn-Sprecher: „Habt immer passendes Kleingeld parat.“ Dass der Fahrer Zeit hat, bei großen Scheinen eine Quittung auszustellen, lasse sich nicht garantieren. Und auch dabei sollen die Fahrer nach ihrem Ermessen handeln. Ohnehin seien diese Quittungen „nur eine Notlösung“. Schließlich hat der Fahrgast anschließend Aufwand und muss sich zu viel gezahltes Geld zurückholen.

Empfehlung zum Handy-Ticket

Der Rheinbahn-Sprecher Georg Schumacher rät Bus-Reisenden, immer Kleingeld parat zu haben. Das Handy-Ticket sei aber ebenfalls eine gute Lösung – auch für Senioren.
Der Rheinbahn-Sprecher Georg Schumacher rät Bus-Reisenden, immer Kleingeld parat zu haben. Das Handy-Ticket sei aber ebenfalls eine gute Lösung – auch für Senioren. © Lars Heidrich

Eine bessere Lösung, findet Georg Schumacher, seien Dauerkarten wie das Bärenticket für Senioren oder das Schokoticket für Schüler. Wer nur gelegentlich mit dem Bus fährt, dem rät er zum Handy-Ticket – von Jugendlichen bis zu Senioren gleichermaßen. „Nur wenige Klicks und man hat seine Fahrkarte, das ist ganz einfach.“

Obwohl die Rheinbahn sich entschuldigt hat, empfindet der Heiligenhauser Vater die „abschließende Antwort“ als „nicht zufriedenstellend“. Aber es ist ihm ein Anliegen, dass andere Heiligenhauser, auch Teenager, erfahren, dass sie eine Quittung im Bus bekommen können, wenn sie große Scheine, aber kein Kleingeld haben.

>> Personal muss nur kleine Scheine annehmen

  • Dass ein Busfahrer keine Geldscheine annehmen muss, die größer als 20 Euro sind, begründet die Rheinbahn mit „logistischen Gründen“, etwa „wenn nicht genügend Wechselgeld vorhanden ist“.
  • Ausführliche Informationen zu Dauerkarten der Rheinbahn oder zum Handy-Ticket gibt es auf www.rheinbahn.de