Berlin/Heiligenhaus. . Der hiesige Bundestagsabgeordnete hatte Exit Polls vor dem Schließen der Wahllokale in Hessen veröffentlicht. Landeswahlleiter ermittelt.
Ein Fehler könnte nun teuer werden für den CDU-Bundestagsabgeordneten für den Wahlkreis Heiligenhaus, Ratingen, Velbert und Wülfrath, Peter Beyer. Er hatte am Wahlabend der Landtagswahl in Hessen am Sonntag, 28. Oktober, bereits zwei Stunden vor Schließen der Wahllokale sogenannte Exit Polls auf seiner offiziellen Facebook-Seite veröffentlicht (die WAZ berichtete). Dabei handelt es sich um erste Hochrechnungen, die Meinungsforscher aufgrund von Befragungen vor Wahllokalen veröffentlichen.
Diese ersten und sehr unsicheren Prognosen zu veröffentlichen, gilt nicht nur unter Journalisten und Politikern als unseriös, es ist auch aufgrund möglicher indirekter Wahlbeeinflussung verboten.
Dass Beyer die Zahlen veröffentlicht hat, könnte jetzt also für ihn Konsequenzen haben – auch wenn er diesen Post schnell wieder von seiner Seite löschte. Laut Spiegel Online bestätigte der hessische Landeswahlleiter, „dass der Fall der Behörde angezeigt worden sei und derzeit geprüft werde.“ Beyer, selber Jurist, drohe dann aufgrund der Ordnungswidrigkeit eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro.