Heiligenhaus. . Betroffen sind zwei Standorte in der Innenstadt. Die Stadtverwaltung will sich aktuell allerdings noch nicht zum Stand der Dinge äußern.
- Ab Dezember verschärft sich die Gesetzeslage fürs Glückspiel in Nordrhein-Westfalen
- Spielhallen müssen dann mehre Kriterien erfüllen und einen Mindestabstand zueinander einhalten
- Die Stadtverwaltung prüft derzeit die beiden Spielhallen in Heiligenhaus auf diese Kriterien
In der Hoffnung auf den schnellen Euro sucht auch in Heiligenhaus manch einer sein Glück in der Spielhalle. Die Frage ist, wie lange noch Chancen auf den Jackpot bestehen. Aktuell stehen die beiden Spielotheken in der Stadt auf dem Prüfstand. Grund dafür ist das Ablaufen einer fünfjährigen Übergangsfrist für ältere Spielhallen: Ab dem 1. Dezember verschärft sich damit auch in ganz Nordrhein-Westfalen die Gesetzeslage und bringt die Automatenwirtschaft in Bedrängnis.
Nach einer Übereinkunft auf Länderebene wurde im Oktober 2011 ein neuer Glücksspielstaatsvertrag geschlossen. Spielhallen, die bereits vorher existierten, wurde die Übergangszeit ab Ende 2012 eingeräumt, die nun bald endet. „Aktuell befinden wir uns selbst noch in der Findungsphase“, sagt Kerstin Plambeck. Die Leiterin des Fachbereiches für Sicherheit und Ordnung hält sich bedeckt. „Wir geben ungern eine Auskunft, weil dies zu Lasten der Betreiber gehen könnte. Aber es stimmt, dass die Prüfungen laufen.“
Konzession an Bedingungen geknüpft
Für eine neue Konzession müssten mehrere Kriterien erfüllt sein. So muss beispielsweise für jede Spielhalle ein Sozialkonzept vorgelegt werden. Dabei geht es vor allem darum, Glücksspielsucht vorzubeugen oder Spielerschutz auszuüben, indem eine Sperre erlassen wird. Weiter gibt es künftig keine Mehrkonzessionen mehr für einen Standort. Vor allem aber muss zwischen den Spielotheken ein Sollabstand von mindestens 350 Metern Luftlinie eingehalten werden.
Aktuell gibt es nach Auskunft der Stadtverwaltung zwei Spielhallen-Standorte in Heiligenhaus. Einer an der Hauptstraße, der andere am Kirchplatz. Wie viele Einzel-Konzessionen derzeit gültig sind, wollte man nicht mitteilen. „Das unterliegt dem Datenschutz“, erklärt Kerstin Plambeck. Für die Entscheidungsfindung werde sich die Stadt auf jeden Fall eine rechtliche Beratung einholen. Ob die Betreiber der Spielhallen eine Prüfung auf Härtefall beantragt hätten oder inwiefern bei einem Lizenzentzug mit Klagen zu rechnen sei, wollte Plambeck mit Verweis auf das laufende Verfahren ebenfalls nicht kommentieren.
400 000 Euro Vergnügungssteuer
Doch nicht nur die Spieler können – falls ihnen das Glück einmal hold sein sollte – von den Automaten profitieren. Die Stadt ist ebenfalls ein Nutznießer. Hinsichtlich der Einnahmen bei der Vergnügungssteuer sind im laufenden Haushaltsjahr 400 000 Euro angesetzt. In dieser Summe seien allerdings auch die Steuereinnahmen von den Spielgeräten enthalten, die vor Ort in den Gaststätten stehen oder hängen, betont Jürgen Hollenberg von der Stadtkämmerei.
>>> Glückspielbranche scheiterte vor Gericht
- Die Ministerpräsidenten der Bundesländer unterschrieben im März dieses Jahres den Entwurf für den Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag.
- Die Glücksspielbranche hatte dagegen geklagt und wollte die Rechtslage noch zu ihren Gunsten ändern. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hat diese Bemühungen jedoch am Ende vereitelt.
- Die Spielhallenbranche hatte zuletzt die Einführung von biometrischen Einlasskontrollen ins Gespräch gebracht, um Süchtige oder Jugendliche auszusperren.