Heiligenhaus. . In Heiligenhaus sind neue anerkannte Flüchtlinge angekommen. Neu ist, dass diese mindestens drei Jahre hier bleiben. Wohnungssuche ist schwierig.

  • 28 anerkannte Flüchtlinge sind Heiligenhaus in den vergangenen Wochen zugewiesen worden
  • Durch eine Verordnung bleiben diese Menschen mindestens drei Jahre in einer bestimmten Kommune
  • Untergebracht sind die Flüchtlinge erstmal in zentralen Unterbringungen, bis sie eine Wohnung finden

Heiligenhaus muss in nächster Zeit neue Flüchtlinge mit dauerhaftem Bleiberecht integrieren. 28 Personen seien der Stadt bereits in den vergangenen Wochen zugewiesen worden, berichtet Johanna Boismard, kommissarische Leiterin des städtischen Sozialamts. „Hintergrund ist die Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung (AWoV), die besagt, dass anerkannte Flüchtlinge mit wenigen Ausnahmen nun für drei Jahre einer Kommune zugewiesen werden, bevor sie umziehen dürfen.“ Vorher konnten anerkannte Flüchtlinge ihren Wohnsitz frei wählen, während des laufenden Asylverfahrens waren sie einer Kommune zugewiesen. Das Gesetz vom August 2016 zeigt auch in Heiligenhaus Auswirkungen.

Die ersten anerkannten Flüchtlinge stammen bisher zu rund 90 Prozent aus Syrien, der Anteil der Familien und Paare ist gering. Ob und wann weitere kommen, sei unklar, so Boismard „Zur Zeit erfüllen wir unsere Quote in diesem Bereich nur zu 38 Prozent.“ 125 weitere Personen müssten rein rechnerisch noch aufgenommen werden. Bürgermeister Michael Beck rechnet aber erstmal nicht mit weiteren Zuweisungen. „Unsere Quote ist mit 38 Prozent besser als die anderer Städte. Und derzeit sind nicht so viele Flüchtlinge im System, die nachkommen könnten.“

In Einrichtungen untergebracht

Die Kosten, die der Stadt durch die anerkannten Flüchtlinge entstehen, seien geringer als im Falle von Asylbewerbern, erklärt Boismard. Den anerkannten Flüchtlingen stehen Leistungen nach SGB II (Hartz 4) zu, die von der Arbeitsagentur und über die Kreisumlage gezahlt werden. Die Kreise sind grundsätzlich auch die Träger der Kosten der Unterkunft nach dem SGB II. In beiden Fällen ist die Stadt Heiligenhaus also über die Kreisumlage an den Kosten indirekt beteiligt.

Die anerkannten Flüchtlinge werden zunächst in den städtischen Einrichtungen (Tüschen, Ludgerusstraße etc.) einquartiert. „Familien versuchen wir verstärkt in Wohnungen in der Harzstraße unterzubringen“, sagt Boismard. Dort könne die Bergische Diakonie auch direkt bei der Suche nach einem Kindergarten- oder Schulplatz helfen.

Wohnungssuche dauert Monate

Prinzipiell können sich die anerkannten Flüchtlinge auf dem freien Markt eine Wohnung besorgen, das dauere aber mitunter Monate. „Die Wohnungssuche gestaltet sich vor allem für Alleinreisende schwierig“, sagt Boismard. Sprachbarrieren sei hier und auch generell natürlich ein Problem, so Sozialdezernent Beck. In den städtischen Unterbringungen habe wir noch rund 60 freie Plätze zur Verfügung. „An günstigem Wohnraum ist auch noch einiges zu bekommen und es wird noch mehr kommen.“

Um die Integration kümmern sich Ehrenamtler und städtische Mitarbeiter (über die Integration wird die WAZ noch ausführlicher berichten).

>>> WEITERE ASYLBEWERBER KOMMEN ERSTMAL NICHT

  • Die Zahl der Asylbewerber (Verfahren noch laufend, oder geduldet bis zur Rückführung) in Heiligenhaus liegt derzeit bei 165 Personen.
  • Einige von ihnen leben in Wohnungen, v iele andere in den zentralen, städtischen Unterkünften.
  • Heiligenhaus habe diese Quote derzeit zu 157 Prozent erfüllt. Mit neuen Zuweisungen sei derzeit nicht zu rechnen, sagt Johanna Boismard.