Heiligenhaus. . Fahrer drohen unfreiwillig auszuscheiden, weil Dokumente ablaufen. Behördenhickhack könnte Verlängerung verhindern. Ein Erlass soll helfen.
- Dokumente, die Bürgerbusfahrer brauchen, um Fahrgäste zu befördern, laufen bei Vereinsmitgliedern ab
- Der Verein hofft, dass diese Unterlagen verlängert werden. Falls nicht, müssen Fahrer ausscheiden
- Ein Erlass des Landesverkehrsministerium könnte dem Heiligenhauser Verein allerdings helfen
Der Geschäftsführer des Bürgerbusvereins, André Saar, schlägt Alarm. Denn er sieht dessen Zukunft gefährdet. Der Grund ist ein Behördenhickhack, das sich Saar nicht erklären kann. Dabei arbeitet er selbst in der Stadtverwaltung und betreut den Verein dienstlich. „Wir verlieren im Oktober wohl viele unserer ehrenamtlichen Fahrer“, sagt Saar. Diese seien nämlich meist im Rentenalter und oft schon seit der Vereinsgründung im Jahr 2012 dabei, und damit laufen im Herbst ihre Gesundheitszeugnisse und die Personenbeförderungsscheine aus. Ob sie erneuert werden, sei fraglich.
Denn ab einem gewissen Alter stelle die für Heiligenhaus zuständige Werksärztin der Rheinbahn den Fahrern keine Gesundheitszeugnisse mehr aus, die für fünf Jahre gültig sind und damit ebenso lange wie ein Personenbeförderungsschein. Die ärztlichen Bescheinigungen gelten nur für zwölf Monate und müssten jährlich erneuert werden. Saar befürchtet nun, dass der Kreis Mettmann dann jedoch die fünfjährigen Beförderungsscheine versagt – und ein Bürgerbusfahrer brauche dringend beide Dokumente.
Betriebsärzte dürfen Fahrer nicht aus Altersgründen ausschließen
Ist der Heiligenhauser Bürgerbusverein also einfach überaltert? Nein, weiß Franz Heckens, der Vorsitzende des Dachverbands Pro Bürgerbus NRW. Das Gros aller Fahrer in Nordrhein-Westfalen sei über 65 Jahre alt, und für sie gebe es eine spezielle medizinische Untersuchungen. Sie sei weniger umfangreich als für Berufskraftfahrer, bedeute aber, dass der Personenbeförderungsschein einzig für Bürgerbusse gilt und nicht etwa für Taxen oder gewerbliche Mietwagen. „Ein Betriebsmediziner kann einen Bürgerbusfahrer nicht nur wegen seines Alters ausschließen“, sagt Heckens. Das sei jedoch nicht im Gesetz geregelt, sondern in einem Erlass des Landesverkehrsministeriums. „Damit ist der Sachverhalt eigentlich geregelt und funktioniert. Ich sehe kein grundsätzliches Problem.“ Diesen Erlass aus dem Jahr 2007 helfe einem Großteil der gut 3000 Bürgerbusfahrer in Nordrhein-Westfalen.
Nachdem die WAZ die Rheinbahn und das Straßenverkehrsamt des Kreises auf die Befürchtungen des Heiligenhauser Vereins angesprochen hat, ist jetzt das Problem tatsächlich gelöst. Die Werksärztin wird auch jährlich die Älteren der 30 ehrenamtlichen Fahrer darauf untersuchen, ob sie noch fahrtauglich sind. Nach bestandener Gesundheitsprüfung, bei der etwa die Sehkraft bewertet wird, stelle die Werksärztin den Bürgerbusfahrern eine entsprechende Bescheinigung aus, so eine Unternehmenssprecherin. Wer 75 Jahre oder älter sei, müsse diese Untersuchung jährlich wiederholen.
Erlass des Verkehrsministerium schützt das Ehrenamt
Der Kreis Mettmann stellt sich ebenfalls nicht quer. „Es gibt kein Problem“, versichert Brigitte Heinz, die Leiterin der Führerscheinstelle. Ihre Behörde stellt die Personenbeförderungsscheine aus. Es müsse nur das gültige ärztliche Dokument vorliegen, ob für ein oder für fünf Jahre. Sie findet den Erlass für Bürgerbusfahrer ganz toll: „Er weicht ja vom Gesetz ab, um das Ehrenamt zu schützen.“
André Saar, der als Privatmann ebenfalls selbst im Bürgerbus hinterm Lenkrad sitzt, freut sich über diese Entwicklung. Sein Verein sei ebenfalls bemüht gewesen, den besagten Erlass bei Rheinbahn und Kreis bekanntzumachen. Der Bürgerbus in Heiligenhaus ist gerettet – zumindest vorerst. „Wir brauchen dringend neue ehrenamtliche Fahrer“, sagt Saar, gerade in der Urlaubszeit würden trotz gut 30 Fahrern Schwierigkeiten entstehen, alle Fahrten zu bedienen. Besonders die älteren Menschen im Nonnenbruch und in der Wassermangel seien aber auf den Bürgerbus angewiesen, weil Strecken abdeckt, auf denen keine Linienbusse fahren.
>>> Nächste Fahrerversammlung am Montag
Die nächste Fahrerversammlung, wo sich auch Interessierte über dieses Ehrenamt und den Verein informieren können, findet am Montag, 31. August, in der Gaststätte Köpi 3 (Talburgstraße 3) um 18 Uhr statt.
Wo der Nahverkehr keine Busse hinschickt, darf der ergänzend Bürgerbus einspringen. Die Ehrenamtler fahren in vierstündigen Vormittags- und Nachmittagsschichten ihre Touren á 64 Kilometer und binden damit den Nonnenbruch und die Wassermangel an die Innenstadt an. Derzeit engagieren sich regelmäßig 40 Mitglieder, davon 25 Fahrer und fünf Fahrerinnen.
Eine einzelne Fahrt kostet 1,50 Euro, mit Schwerbehindertenausweis und der Nahverkehrswertmarke ist sie allerdings kostenlos.
Über 17 000 Gäste sind 2016 mitgefahren, das ist Rekord. Im Gründungsjahr 2012 waren es nur 798. Acht Fahrgäste haben in dem Kleintransporter Platz.
Weitere Informationen: www.buergerbus-heiligenhaus.de