Heiligenhaus/Wuppertal. . Zwei Heiligenhauser haben 2015 eine Spielothek am Kirchplatz ausgeraubt. Der Haupttäter muss für sieben Jahre ins Gefängnis.

  • Nach einem Raubüberfall auf die Spielhalle am Kirchplatz wurde am Landgericht ein Urteil gesprochen
  • Der Haupttäter, der eine Angestellte mit einem Teppichmesser bedrohte, muss für sieben Jahre in Haft
  • Die 1200 Euro Beute verprassten die beiden Täter anschließend in einem Imbiss

Das Landgericht in Wuppertal hat zwei Angeklagte aus Heiligenhaus wegen besonders schweren Raubs zu langen Haftstrafen verurteilt. Für einen Überfall auf eine Spielhalle am Kirchplatz – vor Zeugen und mit einem Teppichmesser bewaffnet – soll der vorbestrafte Hauptangeklagte (34) für sieben Jahre ins Gefängnis.

Er wurde unter den Augen entsetzter Freunde in Untersuchungshaft genommen, wegen Fluchtgefahr. Bis dahin waren beide Männer auf freiem Fuß gewesen, weil die Beweise nicht als eindeutig galten.

Angestellte leidet massiv unter den Folgen der Tat

Gegen den ebenfalls vorbestraften Mitangeklagten (28) wurden wegen Beihilfe Dreieinviertel Jahre verhängt. Das sind elf Monate mehr, als die Staatsanwaltschaft beantragt hatte. Er soll in der Nacht des 23. November 2015 einen Hintereingang zum Lokal mit einem Keil aufgestellt haben.

Der Vorsitzende Richter, Dr. Andreas Schmidtke, erklärte: „Wir haben keinen Zweifel, dass es sich so zugetragen hat.“ Die vergleichsweise hohen Strafen begründete das Gericht mit den massiven Folgen der Tat für die überfallene Frau (43). Sie ist seither arbeitsunfähig wegen schwerer Angstzustände.

Den Älteren sehen die Richter überführt, weil er während der Tat von Zeugen erkannt worden sei. Sie hatten den maskierten Täter mit dessen Vornamen angesprochen. Beide Angeklagte waren Stammkunden der Gaststätte. Der Richter: „Dieses Wiedererkennen ist umso wertvoller, weil es spontan erfolgte.“ Außen vor bleiben die Aufnahmen zweier Sicherheitskameras. Eine Expertin hatte dem Gericht erläutert: Die Bilder sind verzerrt. Sie könne „nicht ausschließen“, dass der 34-Jährige darauf abgebildet sei.

Landgericht glaubt nicht an Zufall

Der jüngere Angeklagte ist laut Gericht wegen mehrerer Umstände überführt. Er soll schon Tage vor dem Raub herumgefragt haben: „Wie wäre es denn, wenn wir mal einen Überfall machen?“ Das sei eben kein Scherz gewesen, wie er im Gericht angegeben hatte. Kurz vor der Tat habe er sich mehrfach an der Hintertür umgeschaut – mutmaßlich nach dem Hauptangeklagten.

Der Richter: „Dass es Zufall war, dass nur eine Minute später der Täter erschien, glauben wir nicht.“ Mindestens drei Entlastungszeugen müssen mit Strafverfahren rechnen, weil das Gericht ihre Aussagen als falsch wertete.

Beute von 1200 Euro wurde in einem Imbiss verprasst

Anwalt Christoph Pipping, Verteidiger des 34-Jährigen, hatte der Auffassung der Staatsanwaltschaft widersprochen: „Es handelt sich um ein Konstrukt, bei dem man sich herausgepickt hat, was man meint, verwerten zu können.“

Die Angeklagten haben die Vorwürfe bestritten. Sie können gegen das Urteil Revision einlegen. Die Beute von 1200 Euro soll in einem Imbiss verfeiert worden sein.