Heiligenhaus. . Initiatoren wollen aus Kostengründen die Beigeordneten abschaffen. Sammelnsie genug Unterschriften, können die Heiligenhauser darüber abstimmen.
- Bei einem Bürgerbegehren werden Unterschriften zur Streichung der Beigeordneten-Stellen gesammelt
- Die Initiatoren Lothar Nuthmann, Thomas Pischke und Nils Jasper wollen so Personalkosten sparen
- Kommen genug Unterschriften zusammen, gibt es einen Bürgerentscheid über die Abschaffung der Posten
„Soll die Stadt Heiligenhaus in Zukunft auf Beigeordnete verzichten?“ Zu dieser Frage ist in dieser Woche ein Bürgerbegehren gestartet. Die Initiatoren Lothar Nuthmann, Thomas Pischke und Nils Jasper wollen die Heiligenhauser darüber abstimmen lassen, ob die Beigeordneten abgeschafft werden sollen oder nicht. „Damit lässt sich pro Jahr rund eine halbe Million Euro an Personalkosten einsparen“, begründet Lothar Nuthmann diesen Vorstoß.
Damit es aber überhaupt zu einer solchen Abstimmung (Bürgerentscheid, siehe Infokasten) kommt, müssen die Initiatoren mit ihrem Bürgerbegehren mindestens 1685 Unterschriften sammeln – das entspricht acht Prozent der wahlberechtigten Heiligenhauser.
Verwaltung widerspricht
Prinzipiell ist das Bürgerbegehren zeitlich nicht begrenzt. Nuthmann: „Bis zur Ratssitzung am 8. März wollen wir aber genug Unterschriften haben, da dann ein neuer Technischer Beigeordneter gewählt wird.“ Bei ausreichend Unterschriften könnte der Rat selbst die Streichung der Beigeordneten-Stellen beschließen oder aber dies ablehnen – dann käme es zum Bürgerentscheid.
„Es wird nicht leicht, die nötigen Unterschriften in so kurzer Zeit zu sammeln“, so die Initiatoren, die aber auf eine Mindestzahl von 2000 hoffen. Sollten bis zum 8. März nicht genügend Unterschriften zusammenkommen, sehen Nuthmann, Pischke und Jasper in einigen Monaten noch die Chance, die Stelle des Ersten Beigeordneten Michael Beck einzusparen, falls diese im Mai nach der Landtagswahl und einer möglichen Kandidatur Becks für das Bürgermeisteramt frei werden sollte.
Verwaltung befürchtet höhere Kosten
„Perspektivisch wollen wir aber, dass nach den acht Jahren Amtsperiode auch der Posten des Technischen Beigeordneten wegfällt“, heißt es von den Initiatoren. „Die Fachbereichsleiter sind gut ausgebildet und machen gute Arbeit. Wir brauchen keine Beigeordneten, die als deren Vorgesetzte alles absegnen“, so Pischke.
Wer auf der Unterschriftenliste etwas von Mehrkosten über 386 000 Euro durch die Streichung der Beigeordneten lese, solle sich nicht wundern, so Nuthmann. „Das ist die Schätzung der Verwaltung, die wir offiziell übernehmen mussten aber inhaltlich nicht teilen.“ Diese Rechnung gehe von der Annahme der Verwaltung aus, dass für die zwei Beigeordneten fünf neue Stellen geschaffen werden müssten.
Vergleich mit der Stadt Beckum
Das halten die Initiatoren des Bürgerbegehrens für unnötig und gehen von den bereits erwähnten Einsparungen von rund 500 000 Euro jährlich aus. „Entsprechend gute Erfahrungen hat bereits die Stadt Beckum mit der Streichung ihrer Beigeordneten-Stellen gemacht“, sagt Lothar Nuthmann.
Bürgermeister Dr. Jan Heinisch entgegnet dem, dass Beckum genau wie Heiligenhaus ein Verwaltungsmodell mit drei Ebenen habe. „Es ist naiv zu glauben, eine Verwaltung brauche keine Führungskräfte.“ Auch in Beckum gebe es statt der Beigeordneten jene fünf Führungskräfte, die die Initiatoren des Bürgerbegehrens in Heiligenhaus für unnötig erachten würden.
Nun müssen die Bürger entscheiden, ob sie über die Beigeordneten abstimmen wollen.
>>> UNTERSCHRIFTENLISTE ZUM DOWNLOAD IM INTERNET
- Informationen und die Unterschriftenlisten zum Bürgerbegehren gibt es auf: www.buergerbegehren-heiligenhaus.de.
- Die Listen können unterschrieben per Post an einen der Initiatoren geschickt werden:
Lothar Nuthmann, Röntgenstraße 35; Nils Jasper, Freiherr-vom-Stein-Straße 7; Thomas Pischke, Nonnenbrucher Straße 9. - Größere Sammlungen an Unterschriftenlisten wollen die Initiatoren unter Umständen auch selbst abholen.
- Unterschreiben können alle wahlberechtigten Bürger ab 16 Jahren (Deutsche und EU-Bürger mit Erstwohnsitz in Heiligenhaus.)
- Damit ein Bürgerentscheid rechtskräftig ist, müssen mehrere komplizierte Faktoren gegeben sein: Mindestens 20 Prozent der Berechtigten müssen zur Wahl gehen. Um die Beigeordneten abzuschaffen, müssen mehr als 50 Prozent davon dafür stimmen, ihre Anzahl muss aber zugleich mindestens 20 Prozent aller Wahlberechtigten entsprechen.