Heiligenhaus. . Nachdem nun ein Bürgerbegehren zur Abschaffung von Beigeordneten eingereicht wurde, muss die Stadt nun die Zulässigkeit prüfen.
- Ein Bürgerbegehren zum Thema Abschaffung von Beigeordneten wurde eingereicht, das die Stadt prüfen muss
- Sollte dies zulässig sein, müssen zunächst acht Prozent der Heiligenhauser das Bürgerbegehren unterstützen
- Kommt es dann zu einem Bürgerentscheid, müssen wiederum 20 Prozent der Heiligenhauser zur Wahl kommen
Wieviel kostet ein Beigeordneter? Das ist die heiße Frage, die nach wie vor die Politik beschäftigt. Nachdem der Antrag der Grünen auf einen Ratsbürgerentscheid über die Abschaffung von Beigeordneten von CDU, FDP und SPD abgelehnt wurde, wurde nun ein Bürgerbegehren eingereicht.
3,9 Millionen Euro – das ist die Summe, die die Initiatoren des Begehrens, Lothar Nuthmann, Nils Jasper und Thomas Pischke, in ihrer Begründung angeben. Der Technische Beigeordnete ist seit dem Weggang von Harald Flügge unbesetzt, die Stelle von Michael Beck könnte nach der Landtagswahl wegfallen – und beide sollten nach Auffassung der Initiatoren nicht wieder besetzt werden. Jährlich könnten so 400 000 Euro plus der einmaligen Pensionsrückstellung von 700 000 Euro gespart werden. Auf acht Jahre gerechnet kommen sie auf die 3,9 Millionen.
„Ich bin erschrocken, mit welcher Unwissenheit oder vielleicht auch Kaltschnäuzigkeit hier von den Grünen angebliche Summen genannt werden, die völlig falsch sind“, nimmt Bürgermeister Dr. Jan Heinisch Stellung zu der Summe. Besonders regt ihn in der Diskussion um die Beigeordneten aber auf, „dass Lothar Nuthmann den Beigeordneten Nichtstätigkeit vorwirft. Er ist seit Jahrzehnten in der Ratsarbeit tätig. Ich dachte, Ratsmitglieder wüssten, wie die Arbeit im Rathaus läuft – scheinbar nicht. Ich lade ihn gerne mal ein, zwei Tage hier dem Beigeordneten bei der Arbeit zuzuschauen“, so Heinisch.
Zu den Kosten von Beigeordneten berichtet Heinisch: „Zwei Beigeordnete kosten uns, inklusive Vorzimmer und Arbeitsplatz sowie Pensionsrückstellungen, 359 502 Euro im Jahr – auf acht Jahre gesehen also rund 2,88 Millionen. Das restliche Personal darf man aber auch nicht vergessen.“ Denn der Kämmerer habe mit A16 zum Beispiel die gleiche Einkommensstufe wie die Rektoren der weiterführenden Schulen – obwohl er als Schuldezernent quasi deren Chef ist.
Als ein Beispiel für Verwaltungsstrukturen ohne Beigeordnete nannten Lothar Nuthmann und Beate-Marion Hoffmann von den Grünen die Stadt Beckum (die WAZ berichtete). Hier hatte der Bürgermeister, der zuvor Kämmerer war, die Beigeordneten abgeschafft. Dafür mussten dann mehr Fachbereichsleiter her mit teils höherem Gehalt – nach dem Motto „Beigeordnete einsparen und das Geld für mehr Personal ausgeben“.
Verwaltung eher aufstocken
„Das hätte den Vorteil, dass der Bürgermeister direkt mit den Fachbereichsleitern kommunizieren würde und das nicht über die Beigeordnete passiert“, findet Stefan Okon, Fraktionschef der WAHL. Seine Auffassung: Die Verwaltung müsse im Bereich Personal eher aufgestockt als verschlankt werden, damit Arbeitsprozesse schneller abgearbeitet werden könnten.
Doch wie sieht es in Beckum nun genau aus? Bürgermeister Dr. Karl-Uwe Strothmann erklärt die Situation: „Das System hier ist auf mich zugeschnitten. Jede Verwaltung sollte entscheiden, wie sie arbeiten möchte.“ Da er die Stelle selber abgeschafft habe, würde er dieses auch wieder so tun. „Wir haben aus 16 Ämtern sieben Fachbereiche gemacht und haben einen breiten Verwaltungsvorstand. Wir sparen seitdem insgesamt 150 000 Euro im Jahr ein.“ Zugeschnitten und ordentlich verschlankt hat auch Bürgermeister Heinisch die Verwaltung, betont er: „Als ich hier Bürgermeister geworden bin, habe ich gemeinsam mit Kämmerer Michael Beck eine ganze Hierarchiestufe abgeschafft, um die Verwaltung zu verschlanken. Wir haben uns für dieses Modell entschieden und ich finde es nach wie vor das Richtige für unsere Stadt.“
Fakt ist: Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung kann jede Stadt entscheiden, ob sie Beigeordnete wählt oder nicht. Die Rechtslage zu Bürgerbegehren zum Thema Beigeordnete ist hingegen nicht eindeutig. Laut Gemeindeordnung NRW heißt es: „Ein Bürgerbegehren ist unzulässig über die innere Organisation der Gemeindeverwaltung.“ Hierzu gibt es unterschiedliche Gerichtsurteile von Verwaltungsgerichten. Die Stadt lässt dieses nun von einer Kanzlei prüfen.