Hattingen. Es gibt einige Veränderungen für die Besitzer des Sozialtickets, denn ab Januar ist das Ticket im gesamten Kreis gültig. Allerdings verlieren die alten Chipkarten ihre Gültigkeit.Der neue Geltungsbereich müsse erst auf dem Chip einprogrammiert werden.

Im gesamten Ennepe-Ruhr-Kreis mobil sein – im kommenden Jahr ist das für sozial benachteiligte Nutzer von Bus und Bahn möglich: Ab Januar gilt das Sozialticket, das in „mein Ticket“ unbenannt wird, im gesamten Kreis und ermöglicht damit Hartz-IV-Empfängern, aber auch Beziehern von Wohn- oder Asylgeld freie Fahrt im Kreisgebiet. Voraussetzung für die Ausweitung des Fahrtgebietes ist es, dass es durch die Übernahme des Sozialtickets in das Regelsortiment nicht zu einer Mehrbelastung der Aufgabenträger, der Verkehrsunternehmen oder der Kunden des weiteren Ticketsortiments kommt (wir berichteten).

Einige Veränderungen zum Jahreswechsel für Besitzer des Sozialtickets

Dies wird künftig eine Mitfinanzierung des Landes gewährleisten. Durch die Umstellung erwarten die Besitzer des Sozialtickets zum Jahreswechsel einige Veränderungen: So verlieren alte Chipkarten ab dem 1. Januar 2013 ihre Gültigkeit. Für das kommende Jahr müsse der neue Geltungsbereich des Tickets erst auf dem Chip der Plastikkarte einprogrammiert werden, erklärt Christoph Kollmann von der Bogestra. „Wie das ablaufen wird -- darauf bereiten wir uns in Absprache mit dem VRR gerade intensiv vor“, weiß der Bogestra-Sprecher und betont, Kunden würden in jedem Fall noch über die Vorgehensweise informiert.

Eine weitere Form des Sozialtickets stellen die so genannten Trägerkarten dar, in die monatlich eine Wertmarke eingesteckt wird. Sollten diese Trägerkarten noch vor Jahresende erneuert werden müssen, befürchten die Jobcenter einen erhöhten Verwaltungsaufwand. Dort können Bezieher von Hartz IV eine Berechtigungskarte beantragen, um ein Sozialticket kaufen zu können – Empfänger von Wohn- oder Asylgeld erhalten ihre Berechtigungskarten dagegen bei der Stadt.

Gültige Trägerkarte auch noch über den Jahreswechsel gültig

„Wir befinden uns zurzeit noch in Verhandlungen mit den umliegenden Verkehrsbetrieben“, erklärt eine Mitarbeiterin des Jobcenters an der Hüttenstraße. Dem Jobcenter sei natürlich daran gelegen, den Verwaltungsaufwand für die Ticket-Umstellung möglichst gering zu halten.

Entwarnung gibt indes eine Sprecherin des VRR: Eine gültige Trägerkarte könne auch noch über den Jahreswechsel hinaus bedenkenlos genutzt werden.