Hattingen. Dagmar Müller aus Hattingen sagt, ein nicht beschnittener städtischer Baum verschatte ihr Wohnzimmer. Muss sie das dulden? Das sagt die Stadt.
Nein, eine Baumhasserin ist Dagmar Müller nicht, und sie will auch nicht, dass der Ahornbaum vor ihrem Haus gefällt wird. Wohl aber, dass die Stadt als Besitzerin des Baumes diesen mal wieder beschneidet. Denn dieser, sagt die Hattingerin nehme ihr in ihrem Wohnzimmer zunehmend das Licht. Muss sie das dulden?
Baum vor dem Haus nehme ihr im Wohnzimmer sehr viel Licht, sagt Hattingerin
Seit zehn Jahren lebt Dagmar Müller nun in ihrer Wohnung im ersten Stock des Hauses an der Blankensteiner Straße 18, anfangs sei der Ahornbaum vor dem Gebäude dabei regelmäßig beschnitten worden. Inzwischen aber geschehe dieses nicht mehr, erklärt die 69-Jährige. Mit Folgen: Der mehrere Meter hohe Baum „nimmt uns in unserem Wohnzimmer sehr viel Licht, es ist ziemlich finster in dem Raum“, sagt Dagmar Müller. Regelmäßig müsse sie deshalb in dem Raum selbst tagsüber das Licht einschalten. Der zuständige Baumkontrolleur des Grünflächenamtes, der sie im vergangenen Jahr besucht und sich die Situation vor Ort angesehen habe, habe damals indes gesagt, „wir sollten uns über den Schattenspender freuen“.
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Die Beschattung ihrer Wohnung halte sich aber „leider in Grenzen, da es sich um die Nordostseite handelt“, merkt Dagmar Müller an. Sie wünsche sich daher, „dass endlich die beiden Äste, die zur Hausseite wachsen, abgeschnitten werden.“ Doch bislang sei ihr Anliegen ohne Resonanz geblieben – trotz Emails an und eines Telefonats mit der Leiterin des Grünflächenamtes und trotz eines persönlichen Gespräches mit Bürgermeister Dirk Glaser.
Stadtsprecherin sagt, Bäume würden „in der Regel nicht zurückgeschnitten“
Stadtsprecherin Susanne Wegemann sagt, Bäume würden „in der Regel nicht zurückgeschnitten“. „In Hattingen“, so Wegemann weiter, „erfolgt nur dann ein Baumrückschnitt, wenn eine Gefahr besteht – zum Beispiel durch Astbruch nach Sturm, bei Krankheiten oder wenn die Bäume zu nah an der Fassade stehen und drohen, diese zu beschädigen. Dann werden die befallenen, brüchigen Äste entnommen beziehungsweise ausladende Äste gestutzt. Verschattungen oder Laubabfall sind dagegen keine Gründe für einen ,Eingriff’ in die Pflanze.“
Ein Fachmann des Fachbereiches Stadtbetriebe und Tiefbau begutachte im Übrigen regelmäßig den städtischen Baumbestand und reagiere auf Meldungen von Bürgerinnen und Bürgern, erklärt Susanne Wegemann. „In der Blankensteiner Straße stehen die Bäume nah an der Fassade. In der Vergangenheit erfolgte ein regelmäßiger Rückschnitt dieser Bäume.“
In den letzten Jahren sei die Stadt aufgrund des Klimaschutzes aber zurückhaltender geworden bei Baumrückschnitten. „Denn häufig tragen die Bäume durch den starken Rückschnitt ein Jahr kaum oder gar kein Laub, bis sie wieder neu ausschlagen. Es wird also genauer und kritischer hingeschaut, ob ein Rückschnitt erforderlich ist – ohne das darunter die Sicherheit leidet.“
Ein Abwägungsprozess zwischen Gefahr und Klimaschutz
Im Fall des Frau Müller störenden Ahornbaumes sei bei einer Begutachtung durch den städtischen Fachmann in diesem Jahr festgestellt worden, so die Stadtsprecherin, „dass von diesem Baum keine Gefahr ausgeht und daher auf einen Rückschnitt zunächst verzichtet werden kann. Der Mitarbeiter hat die Situation im Blick. Er begutachtet regelmäßig alle Bäume im Stadtgebiet und wird rechtzeitig entscheiden, wann der Baum aus Sicherheitsaspekten einen Rückschnitt bekommen muss. Es ist also ein Abwägungsprozess zwischen Gefahr und Klimaschutz. Denn jeder Baum ist Sauerstoffspender.“
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