Hattingen. Angeklagt wegen vorsätzlicher Körperverletzung war ein Hattinger (65), weil er eine Autofahrerin würgte. Was nun am Amtsgericht passierte.
Kurzen Prozess machte Richter Johannes Kimmeskamp jetzt mit einem 65-jährigen Mann aus Hattingen: Angeklagt war dieser am hiesigen Amtsgericht wegen vorsätzlicher Körperverletzung.
Konkret wirft die Staatsanwaltschaft dem 65-Jährigen Folgendes vor: Am 1. August vergangenen Jahres soll er abends gegen 21.30 Uhr auf der Friedrichstraße per Pkw unterwegs gewesen sein – als Beifahrer. Auf der Fahrt dort würgte er dann plötzlich die Fahrerin, laut Anklageschrift erlitt diese dadurch Schmerzen und bekam kurzfristig keine Luft mehr.
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Richter erließ Strafbefehl über 120 Tagessätze á zehn Euro
Über die Gründe für sein Verhalten befragen konnte das Gericht den Angeklagten nun indes nicht – er erschien nicht zum Prozess. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ Richter Kimmeskamp gegen den Hattinger daraufhin einen Strafbefehl über 120 Tagessätze á zehn Euro wegen vorsätzlicher Körperverletzung.
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Als gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr nach Paragraf 315 des Strafgesetzbuches werteten Staatsanwaltschaft und Gericht das Würgen der Autofahrerin dagegen nicht, da aufgrund der Aktenlage keine konkrete Gefahr für den Straßenverkehr vorgelegen habe.
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