Sprockhövel. Am Ende klatschte der Verurteilte zynisch Beifall. Der Sprockhöveler ist einschlägig vorbestraft und stand jetzt wieder vor Gericht.
Er klatscht zynisch laut Beifall. Gerade hat Richter Johannes Kimmeskamp den 36-Jährigen zu einem Jahr Gefängnis ohne Bewährung verurteilt, da kann der Student seine Emotionen nicht mehr zurückhalten. Er ist empört, fühlt sich im Recht. „Es ist lächerlich, dass ich mich hier rechtfertigen muss“, hat er in epischer Breite in einer Ansprache an das Gericht erklärt.
2022 wegen Körperverletzung verurteilt
Schon bei der vorangegangenen Verhandlung hatte er angekündigt, in langer Rede seine Sicht der Dinge darzulegen. Verurteilt worden war er bereits 2022 wegen Körperverletzung. Im Bewährungszeitraum wird er mit demselben Delikt wieder straffällig, steht jetzt wegen mehrerer Straftaten vor Gericht: Unter anderem wegen Beleidigung, Missachtung des Verbots, sich seiner Frau auf weniger als 20 Meter zu nähern und eben wegen Körperverletzung. Im Juni 2022 war ein Ehestreit aus dem Ruder gelaufen.
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Sichtbare Hämatome bei seiner Frau
Der 36-Jährige attackierte seine Frau, die sichtbare Hämatome davontrug, von denen Fotos vorliegen. Sie erstattete Anzeige bei der Polizei, die dem Mann ein zehntägiges Annährungsverbot aussprach. Über eine halbe Stunde Redezeit nimmt der Angeklagte für sich in Anspruch, um seine Frau schlecht zu machen und sich in einem guten Licht dastehen zu lassen. Schriftliche Zeugen-Erklärungen zum Verhalten des Angeklagten liegen an diesem Tag vor. Sie sprechen nicht gerade für ihn.
Endloses Geschwafel vor Gericht
Die Polizei sei des Öfteren zu der Familie gerufen worden, heißt es da. Dann holt der Student erneut zu einem Monolog aus. Er habe sich das Leben nehmen wollen, es sei eine Unverschämtheit seiner Frau, ihm die Freiheit zu nehmen. Seit Monaten habe er seine Kinder nicht gesehen. Außerdem habe seine Frau ihn angegriffen, ihm eine Kopfnuss verpasst. „Es ist lächerlich, dass ich hier als Angeklagter für die schlechten Taten einer Frau sitzen muss. Diese Frau ist schlecht, ich habe so etwas nicht verdient.“
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Beleidigungen räumt der Angeklagte ein
Er habe eingesehen, dass seine Ehe gescheitert sei. Seine Frau habe immer gesagt, sie habe Angst vor ihm. „Aber ich bin kein Dummer, ich bin intelligent. Im Gegensatz zu ihrer Familie arbeiten bei uns alle. Jeder in meiner Familie ist eine große Persönlichkeit geworden, es ist lächerlich, dass ich mich hier rechtfertigen muss.“ Sehr differenziert erläutert der Staatsanwalt in seinem Plädoyer die einzelnen Anklagepunkte. Er hält dem Angeklagten zugute, dass er die Beleidigungen eingeräumt hat und lässt den Punkt der gefährlichen Körperverletzung fallen.
Körperverletzung während der Bewährungszeit
Es bleiben aber die Vorwürfe, dass er einschlägig vorbestraft ist, die erneute Körperverletzung noch in der Bewährungszeit beging und auch gegen das Annäherungsverbot verstoßen hat. Er fordert ein Jahr und zwei Monate Freiheitsstrafe – ohne Bewährung. „Das dient der Abschreckung.“ Rechtsanwalt Peter Steffen sieht das anders. Er plädiert in einigen Anklagepunkten für Freispruch, dem der Richter folgt. Für die Beleidigung hält er eine Bewährungsstrafe für angemessen. Die Körperverletzung der Frau sei aber auf Notwehr zurückzuführen. Da müsse es einen Freispruch geben. Gegen das Urteil wird Verteidiger Peter Steffen Rechtsmittel einlegen.
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