Hattingen. Die Erhebung einer Steuer für Wettbüros ist unzulässig. Ein Gerichtsurteil dazu setzt die Stadt Hattingen um. So viele Steuerpflichtige waren es.
Im Jahr 2018 hat die Stadt Hattingen die Wettbürosteuer eingeführt. Jetzt wird sie wieder gestrichen. Grund: Das Bundesverfassungsgericht hat die Erhebung für unzulässig erklärt.
Der Bundesgesetzgeber habe Renn- und sonstige Sportwetten bereits einer Steuer unterzogen, die Erhebung einer weiteren kommunalen Steuer sei daher ausgeschlossen, heißt es in der Begründung.
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Die Stadt hebt die Steuersatzung nunmehr zum 1. April auf. Und verweist darauf, dass es seit 2018 in Hattingen lediglich einen Steuerpflichtigen gegeben habe.
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Begleitet worden war die Einführung der Wettbürosteuer 2018 von einem Rechtsstreit zwischen der Stadtverwaltung und dem Betreiber eines Wettbüros im Krämersdorf. Der nämlich öffnete seine Türen auch an Sonntagen. Gegen ein Verbot und die Verhängung eine Bußgeldes zog er vor Gericht – und gewann. Die Stadt fügte sich.
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Bereits im Vorfeld hatten sich Anwohner und Händler in der Nachbarschaft über das neue Gewerbe beschwert, das in die ehemalige Shisha-Lounge einzog, in der vorher das Café Mayas Gäste bewirtete. Aber auch Flugblattaktionen konnten die Ansiedlung nicht verhindern.