Hattingen/ Sprockhövel/ Witten. Ein Jahr kostenlos mit Bus und Bahn fahren: Das Angebot macht der Ennepe-Ruhr-Kreis denen, die ihren Führerschein freiwillig abgeben. So geht’s.

Der Ennepe-Ruhr-Kreis tauscht Ticket gegen Führerschein. Wer seinen Führerschein freiwillig abgibt, der soll die Möglichkeit erhalten, im Tausch ein Jahr kostenlos das Deutschland-Ticket zu erhalten.

12.000 Euro stellt der Kreis für das Projekt „Führerschein gegen ÖPNV-Ticket“ zur Verfügung. Jetzt gibt er bekannt, wie die Vergabe funktionieren soll. Für 20 Interessenten reicht das Budget. Wie viele Personen zuletzt freiwillig den Führerschein abgegeben haben, hält der EN-Kreis nicht nach.

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Wer nun das Angebot des kostenlosen Deutschland-Tickets nutzen will, muss sich beim Kreis bewerben. Dabei gibt es im übrigen keine Altersbeschränkung – auch jüngere Autofahrer können die Fahrerlaubnis im Tausch gegen das Ticket abgeben. Sollten sie später doch wieder einen Führerschein wollen, müssten sie ihn aber komplett neu machen.

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Die Bewerbungsfrist läuft vom 13. März bis 12. April. Hierfür ist ein Brief (Ennepe-Ruhr-Kreis, Führerscheinstelle, Postfach 420, 58332 Schwelm) oder eine E-Mail (fuehrerscheinstelle@en-kreis.de) ausreichend – genannt werden müssen Name, Anschrift und Geburtsdatum. Wer einen Führerschein abgeben will, der nicht im EN-Kreis gemacht wurde, muss eine Kopie des Führerscheins der Bewerbung beilegen.

Der Führerschein mus übrigens zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgegeben sein. Geplant ist der zeitgleiche Tausch Fahrerlaubnis gegen Ticket.

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Sollten mehr Rückmeldungen als verfügbare Jahres-Abos für den ÖPNV eingehen, werden die Tickets verlost, teilt der Kreis mit. „Da niemand von uns einschätzen kann, wie groß die Nachfrage sein wird und weil wir ´Wer zuerst kommt, malt zuerst´ vermeiden möchten, haben wir uns für diesen Weg entschieden“, heißt es aus dem Schwelmer Kreishaus.

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Bewerben kann sich nur, wer seinen Erstwohnsitz im Ennepe-Ruhr-Kreis hat. Die Abgabe des Führerscheins muss zudem freiwillig erfolgen. Es darf also kein Verfahren geben zur Überprüfung der Fahreignung, das zur zwangsweisen Abgabe führen könnte. Dazu zählen auch Fahren unter dem Einfluss von Alkohol- oder Drogen oder mehr als sieben Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister.

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