Hattingen. Ein Telenotarzt-Modell ist auch in Hattingen auf den Weg gebracht. Wann es startet, wie es aussieht, was Vorteile für Patienten sein sollen.
Bei der Einführung des so genannten Telenotarztes ist der Ennepe-Ruhr-Kreis mit Hattingen einen Schritt weiter.
Ursprünglich war angekündigt worden, dass Telenotärzte – die in der Region Aachen bereits erfolgreich arbeiten – bis 2022 im EN-Kreis im Einsatz sein sollen. Das sind sie bislang nicht.
Telenotarzt soll auch in Hattingen zum Einsatz kommen
Jetzt ist die „öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung eines Telenotarztsystems Bergisches Land“ unterzeichnet – und zwar von EN-Kreis-Landrat Olaf Schade, seinem Amtskollegen im Kreis Mettmann, den Bürgermeistern von Solingen, Remscheid, Wuppertal und Leverkusen.
Die Vereinbarung muss nun der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf vorgelegt werden, anschließend stehen Ausschreibung und Einführung auf dem Programm. Wegen dieses Prozederes ist es unklar, wann der Startschuss fallen wird.
Wie der Telenotarzt arbeitet
Klar ist, wie das Modell funktionieren soll: Die Ärztekammer schult die Telenotärzte. Die Technik in der Leitstelle und in den Rettungswagen muss angepasst werden. Die Telenotärzte sollen für eine schnelle Patientenversorgung stehen. Ein Telenotarzt ist dann in der Leitstelle im Einsatz – zunächst in Leverkusen und im Kreis Mettmann, später auch im Ennepe-Ruhr-Kreis und in Wuppertal.
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Er hat Zugriff auf die von den Notfallsanitätern erhobenen Werte wie EKG, Puls, Blutdruck oder Sauerstoffgehalt im Blut, kann über eine im Rettungswagen installierte Kamera verfolgen, ob und wie der Patient reagiert und ihn virtuell bis ins Krankenhaus begleiten.
Schritte zum Telenotarzt-Modell
Die flächendeckende Einführung des Telenotarztsystems in NRW bis 2025 hatte das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 2020 auf den Weg gebracht. Im Dezember 2021 hatte das Ministerium den Antrag des Ennepe-Ruhr-Kreises, des Kreises Mettmann sowie der Städte Leverkusen, Solingen, Wuppertal und Remscheid bewilligt, ein solches System gemeinsam zu entwickeln. Ein Jahr später lagen die notwendigen Beschlüsse der Kreistage und Stadträte zur verfassten Vereinbarung vor.