Hattingen/Sprockhövel. Hartz IV ist Geschichte – jetzt gibt es das Bürgergeld. Das Jobcenter EN erklärt die Veränderungen für Betroffene in Hattingen und Sprockhövel.

Das Jobcenter EN weist darauf hin, dass es Hartz IV im neuen Jahr nicht mehr gibt und jetzt das Bürgergeld in Kraft getreten ist. Ziel sei, Bürokratie abzubauen und Menschen dauerhaft in Jobs zu vermitteln. Die wichtigsten Änderungen.

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„Die bisherigen Bezieherinnen und Bezieher müssen keinen neuen Antrag stellen, die Leistungen stellen wir automatisch um“, so Heiner Dürwald, Fachbereichsleiter des Jobcenters EN. „Alle haben die erhöhten Regelsätze bereits mit der Zahlung für Januar 2023 erhalten.“

Regelsätze haben sich mit dem Bürgergeld erhöht

Die Regelsätze haben sich mit dem Bürgergeld deutlich erhöht: Alleinstehende erhalten 502 Euro, Paare pro Person 452 Euro. Für Kinder bis sechs Jahren beträgt der Regelbedarf 318 Euro, für Kinder bis 14 Jahren 348 Euro und für Jugendliche bis 18 Jahren 420 Euro. Für nicht erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern liegt der Betrag bei 402 Euro.

Für Personen, die erstmals einen Leistungsantrag stellen, gilt im ersten Jahr die so genannte Karenzzeit, in der die Kosten der Unterkunft in voller Höhe und Heizkosten in angemessener Höhe übernommen werden. Das Vermögen bleibt im ersten Jahr des Leistungsbezugs unberücksichtigt, wenn es die Summe von 40.000 Euro für die erste Person in der Bedarfsgemeinschaft und 15.000 Euro pro weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft nicht übersteigt.

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Bei Regelverstößen werden die Leistungen gestaffelt gemindert: Bei einer ersten Pflichtverletzung mindert sich das Bürgergeld für einen Monat um zehn Prozent, bei einer zweiten für zwei Monate um 20 Prozent bei einer dritten für drei Monate um 30 Prozent. Meldeversäumnisse werden mit einer Leistungsminderung um zehn Prozent sanktioniert.

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