Hattingen. Ein 58-jähriger Mann aus Hattingen handelt sich wegen Beschimpfungen gleich drei Anzeigen ein. Er fühlt sich durch seine Nachbarn belästigt.

Gleich drei Anzeigen lagen gegen einen Hattinger wegen Beleidigung vor. Immer wieder, so der Vorwurf, schreie der 58-Jährige Schimpfworte wie „Schlampe“ einer Nachbarin entgegen. Und immer geht es um das Parken und Einparken, das Anwohner seiner Meinung nach nicht vernünftig machen.

Vom Juni 2022 stammt die erste Anzeige. Die junge Frau, die sich auf diese Weise gegen die Beschimpfungen wehrte, sagte als Zeugin vor Gericht aus. „Jedes Mal, wenn ich einparke, reißt er das Fenster auf, immer wieder schreit er mich an.“ Du Schlampe, mach’ die Karre aus, seien so seine Worte. Er klemme auch ständig Zettel an die Windschutzscheiben der Autos anderer Nachbarn mit der Aufforderung, die Wagen vorwärts einzuparken.

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„Ich habe die Frau nicht beleidigt, alles was sie sagt, ist frei erfunden. Alles gelogen“, polterte der Angeklagte. Er habe nur das Fenster aufgemacht und in dem Moment sei die Frau zu ihrem Wagen gegangen. Er habe lediglich gerufen, sie solle den Motor ausmachen. „Warum lassen Sie den Motor laufen, das ist Lärmbelästigung“, fragte er aufgebracht die Zeugin.

Der Angeklagte hat 2008 seinen Führerschein verloren

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Er habe 30 Jahre auf dem Bau gearbeitet und zurzeit einen Krankenschein, weil er es mit der Bandscheibe zu tun habe und auf einen Reha-Platz warte. Bei offenem Fenster müsse er schlafen und wolle, dass die Autos vorwärts einparken, damit er die Abgase nicht einatmen muss.

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Als zweiter Zeuge wurde der Ehemann der jungen Frau gehört. Auch er bestätigte die Beleidigungen des Angeklagten. „Wir haben auch einen Geländewagen und der Nachbar hat angedroht, die Autos zu zerkratzen“, schilderte er die angespannte Lage. Immer wenn er die beiden Wagen umparke, reiße der Angeklagte das Fenster auf und wüte gegen ihn und seine Frau.

Angeklagter beharrt auf seiner Unschuld

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Der Staatsanwalt machte klar, dass Nachbarschaftsstreitigkeiten normalerweise nicht vor Gericht verhandelt werden. Aber wegen der Häufung der Anzeigen habe man den Fall angenommen. Im Laufe der Verhandlung stellte sich heraus, dass der Angeklagte im Jahr 2008 seinen Führerschein verloren hat. „Die Nachbarn wollen offensichtlich nur in Ruhe leben, das ist aber nicht möglich“, stellte der Staatsanwalt fest. „Es kann aber nicht sein, dass Sie Ihren Frust auf diese Weise loswerden. Sie hätten ja auch schon längst wieder einen Führerschein machen können.“

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Der Staatsanwalt plädierte für eine Geldstrafe in Höhe von 900 Euro. Der Angeklagte rief: „Ich schwöre, ich hab die Frau nicht beleidigt. Ich kann die Hand hochheben, ich bin unschuldig.“ Richterin Helena Wendland verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 600 Euro.