Hattingen. Der Mann aus Hattingen hat auf eine Kehrmaschine eingetreten und den Fahrer beleidigt. Auch vor Gericht ist er aggressiv. So lief der Prozess.
Ein unbeschriebenes Blatt ist der Angeklagte nicht. Eine Reihe von Einträgen las Richter Johannes Kimmeskamp vor, wegen derer der Mann bereits vor Gericht stand: Sachbeschädigung und Körperverletzung waren dabei. Jetzt musste er sich wegen Beleidigung verantworten. Kaum war der Prozess eröffnet, da rief der Angeklagte ständig dazwischen, lachte laut los, schüttelte den Kopf und gab ständig Kommentare ab.
Bald wurde es Johannes Kimmeskamp zu viel. Er drohte dem Mann ein Ordnungsgeld an, wenn er sein Verhalten nicht sofort ändert. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Der Angeklagte soll am 13. und 15. Februar dieses Jahres einen städtischen Mitarbeiter, der auf einer Kehrmaschine zwischen der Bäckerei Löscher und Kaufland die Fußgängerzone säuberte, mehrfach beleidigt haben.
Attest wurde einen Tag vor dem Gerichtstermin ausgestellt
„Verpiss dich, geh’ dahin, wo du herkommst“, habe er gebrüllt, auf die Kehrmaschine gespuckt und gegen den Besen des Fahrzeugs getreten. Der Angeklagte bestritt alles. „Die Kehrmaschine hat immer versucht, über meine Schuhe zu fahren“, sagte er.
Dann legte er dem Richter die Bescheinigung eines Arztes vor, die einen Tag vor dem Gerichtstermin ausgestellt worden war. Darin attestierte der Mediziner dem Angeklagten, dass dieser ADHS habe und „es nur deshalb zu leichten verbalen Auffälligkeiten gekommen“ sei. „Eine solche Bescheinigung auszustellen, obwohl der Arzt doch gar nicht dabei war, ist schon bemerkenswert“, stellte Kimmeskamp verwundert fest.
Ein weiterer Zeuge schildert den Vorfall ebenfalls identisch
Es wurden mehrere Zeugen des Vorfalls gehört. Zu Wort kam der städtische Mitarbeiter, der die beiden Vorfälle so schilderte, wie es in der Anklage stand. Er sei wüst beschimpft worden, sagte er und wiederholte wörtlich die Beleidigungen gegen ihn. Er hatte dem Angeklagten gesagt, als dieser sich wieder vor die Kehrmaschine stellte, er solle Ruhe geben, sonst rufe er die Polizei. Das tat er dann schließlich.
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Die Polizistin, die in die Fußgängerzone gerufen wurde, bestätigte das beleidigende Verhalten des Angeklagten. Sie konnte sich gut an die Beschimpfungen erinnern. „Dass er das geschrien, auf die Maschine gespuckt und vor den Kehrwagen getreten hat, haben ja ganz viele mitbekommen“, erklärte die Polizistin.
Ein weiterer Zeuge schilderte den Vorfall ebenfalls identisch. Die Staatsanwältin hielt dem Angeklagten zugute, dass er an ADHS leide, andererseits gebe er den Sachverhalt nicht zu, der durch alle Zeugen hinreichend bewiesen sei. Sie forderte eine Geldstrafe von 600 Euro.
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Der Angeklagte, der das letzte Wort hatte und auch im Gericht ein eher aggressives Verhalten an den Tag legte, schimpfte wegen der Zeugenaussagen: „Die kommen da rein und lügen wie gedruckt.“ Richter Kimmeskamp verhängte dann die von der Staatsanwältin geforderten 600 Euro Strafe. Noch vor Ende der Verhandlung, stampfte der Angeklagte maulend aus dem Saal.