Hattingen. Schlaglöcher verärgern Dirk Wasserloos aus Hattingen schon seit langem, jetzt auch die Aussage einer Versicherung. Was er sagt, was die Stadt.
Über Schlaglöcher auf den Straßen der Stadt ärgert sich Dirk Wasserloos (52) schon seit Jahren. Zahlreiche Schäden an seinem Transporter seien dadurch schon entstanden, sagt der Hattinger Handwerker. Dass die Versicherung der Stadt immerhin die Reparaturkosten übernehme, hatte er zumindest angenommen, nachdem er neulich auf der Pestalozzistraße durch ein mehr als 20 Zentimeter tiefes Schlagloch gefahren war. Stattdessen, so Wasserloos, habe er von einem Versicherungsmitarbeiter die Antwort erhalten: Schlaglöcher bis zu einer Tiefe von 25 Zentimetern seien hinzunehmen.
„Da bleibt man mit seinen Reifen ja fast drin stecken“
„Ein Unding ist das“, wettert Wasserloos. „25 Zentimeter Tiefe – da bleibt man mit seinen Reifen ja fast drin stecken! Der Versicherungsmensch hat mir am Telefon dann auch noch gesagt, dass das genau so im Gesetz stehe.“
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Für Wasserloos, der sich vor einiger Zeit schon einmal schriftlich beschwert hatte bei der Stadt über die maroden Straßen, eine weitere Verschärfung des Sachverhaltes. Denn zuletzt war er davon ausgegangen, es gelte, was die Stadt ihm schon vor Monaten schrieb: dass Autofahrer „selbst bei verkehrswichtigen Straßen im Regelfall Schlaglöcher bis zu einer Tiefe von 15 Zentimetern hinnehmen“ müssten.
Nun noch stärker hinterher, dass die Stadt Schlaglöcher ausbessert
Angesichts der Versicherungsauskunft, betont Wasserloos, sei er nun noch stärker hinterher, dass die Stadt Schlaglöcher ausbessert. „Doch leider passiert hier nur sehr wenig und wenn, dann erst nach Wochen und mehrmaligen Telefonaten.“
Auch nach Wochen, nachdem er es gemeldet hat, ist nichts ausgebessert worden laut Wasserloos, etwa das Schlagloch in der Kurve der Otto-Hue-Straße zum Wildhagen. Und auf der mit Schlaglöchern übersäten Straße Am Wasserwerk passiere „seit Jahren nichts“.
Riesiges Schlagloch auf der Pestalozzistraße ist inzwischen verfüllt
Immerhin nach drei Wochen sei unterdessen das riesige Schlagloch auf der Pestalozzistraße verfüllt worden – mit Kaltasphalt. Mit diesem, so der gelernte Dachdecker, der inzwischen einen Hausmeisterservice betreibt, hätte er das Schlagloch selbst viel schneller repariert. Angeboten hatte er der Stadt sein Handwerker-Knowhow auch bereits vor Monaten, kostenlos. Doch aus rechtlichen Gründen hatte die Stadt abgelehnt.
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Und nun? Dirk Wasserloos sagt: „Die Stadt wird ihrer Schlagloch-Problematik einfach nicht Herr.“ Und wenn ein Schaden „endlich mit Kaltasphalt verfüllt“ sei, reiße die Straße drum herum zumeist umso schneller auf. „Und schafft so immer wieder neue Probleme. Warum fräst man den Bereich um so ein Schlagloch alternativ nicht gleich aus – und repariert es anschließend mit viel haltbarerem Teer?“
Reparaturen in Heißasphalt müssen an Tiefbauunternehmen vergeben werden
Stadtsprecherin Susanne Wegemann sagt hierzu, eine Reparatur mit Kaltasphalt könne von städtischem Personal erledigt werden. Reparaturen in Heißasphalt müssten dagegen an zertifizierte Tiefbauunternehmen vergeben werden. Diese hätte aber kein Interesse an Kleinstreparaturen. „Erst wenn sich Gefahrenstellen an einer Straße häufen, werden sie ins Instandsetzungsprogramm aufgenommen, dann wird flächiger saniert.“
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Wasserloos’ Wahrnehmung, dass die Reparatur von Schlaglöchern so lange dauere, stimme im Übrigen so nicht, betont Wegemann. „Straßenkontrolleure begutachten täglich im Stadtgebiet den Zustand der Straßen. Aufgrund der Vielzahl der Schäden werden Schlaglöcher dann nach Priorität behoben.“ Priorisiert werde nach Unfallgefahr, diese richte sich nach Größe und Tiefe eines Schlagloches, auch sei die Bedeutung der Straße für den Verkehr mit entscheidend. „Gefahrenstellen werden so schnell wie möglich beseitigt, manchmal noch am selben Tag“, so Wegemann. Das hänge aber von Schadensanzahl und Personalkapazität ab. Bei Frost könne zudem nicht repariert werden. „Aber auch nicht jeder Schaden an der Fahrbahnoberfläche“, betont die Stadtsprecherin, „stellt aus fachlicher Sicht eine Gefahr dar.“
Was unterdessen die hinnehmbare Tiefe der Schlaglöcher betrifft, so gebe es mit der GVV – der städtischen Versicherung, über die Unfallschäden gemeldet werden – keine „generelle Vereinbarung“, so Wegemann. Hier werde vielmehr lagebedingt entschieden.